Umwelt-Gemeinde-Service

Waldwirtschaftsplan für den klimafitten Gemeindewald

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Das Land NÖ hat die Erreichung der Klimaziele 2030 für NÖ Gemeinden über das dynamische Tool des Klimakompass mit 6 Themen-Zielen für NÖ Gemeinden ausgearbeitet und messbar gemacht. Eines der Ziele ist die Klimawandelanpassung mit der Vorgabe, dass auf 10% der im Eigentum bzw. Zuständigkeitsbereich der Gemeinde befindlichen Flächen, biodiversitätsfördernde Maßnahmen gesetzt werden. Dies kann beispielsweise in einem Gemeindewald umgesetzt werden. 

Die NÖ Landwirtschaftskammer hat ihre Erstellung von Waldwirtschaftsplänen (Waldwirtschaftsplan für Forstflächen mit daraus abgeleitetem Nutzungsplan und Hiebsatz) in Zusammenarbeit mit der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ um die Erfassung von 8 Biodiversitätskriterien erweitert und bietet für NÖ Gemeinden ein besonderes Unterstützungsangebot: den Waldwirtschaftsplan für einen klimafitten Gemeindewald. Die NÖ Landwirtschaftskammer übernimmt dabei nicht nur die Erstellung des Waldwirtschaftsplanes sondern auch die Unterstützung bei der Einreichung zur Förderung (LE Sonderrichtlinie Projekte - LE SRL 23 - 27, 78-03).

Gefördert wird

die Erstellung eines Waldbewirtschaftungsplans für Gemeinde-Parzellen mit Erhebung von Biodiversitätsfaktoren

Förderhöhe

40 % der Nettokosten mit folgender Staffelung nach Hektar bzw. bis 19 ha als Pauschale

Waldfläche in ha Preis € inkl. USt. Preis € exkl. USt Förderung € Eigenmittel €
bis 19 1.200 (pauschal) 1.000 (pauschal) 400 (pauschal) 800 (pauschal)
19,1 bis 50 66,00/ha 55,00/ha 22,00/ha 44,00/ha
50,1 bis 100 62,40/ha 52,00/ha 20,80/ha 41,60/ha
ab 100,1 57,60/ha 48,00/ha 19,20/ha 38,40/ha

Förderdetails

  • Der klimafitte Waldwirtschaftsplan für Gemeindewald-Flächen wird vollumfänglich durch die Landwirtschaftskammer NÖ betreut: Dies reicht von der Fördereinreichung über die eAMA Plattform (dfp) über die eigentlichen Erhebungen im Gemeindewald und Erstellung des Waldwirtschaftsplanes mit Empfehlungen sowie Förderberatung für die Umsetzungsmaßnahmen bis hin zur Präsentation und Kommunikation im Gemeinderat. 
  • Die Biodiversität wird anhand folgender 8 Biodiversitätsfaktoren erhoben: Höhlen- Veteranen- und Habitatsbäume, Totholz (stehend und liegend), Kleinbiotope und Sonderstandorte, natürlich gestufte Waldränder, Altholz (Baum/Waldbestand der die Hiebsreife erreicht hat), natürliche Waldgesellschaften, seltene Baumarten, invasive Arten.
  • Neben der Erhebung der Biodiversität werden auch wichtige forstliche Kennzahlen wie Holzvorrat, Holzzuwachs, Alter, Baumartenzusammensetzung sowie nachhatig nutzbare Erntemengen erhoben, ausgewertet und am Ende in einer einfachen Form aufbereitet. Basierend auf den erhobenen Daten, erhält die Gemeinde einen Überblick über ihren Waldbesitz und eine nach Dringlichkeit eingestufte, 10-jährige Maßnahmenplanung. Die Gemeinde entscheidet dann selbstständig welche Empfehlungen umgesetzt bzw. an Pächter/Auftragnehmer als Vorgaben weitergegeben werden sollen um den Gemeindewald klimafit zu bewirtschaften.
  • KLIMAFIT heißt: Verwendung von herkunftsgerechtem Planzmaterial, Förderung von vitalen und stabilen Waldbeständen, zeitgerechte Durchführung der Pflegemaßnahmen sowie Aufbau von stabilen Mischbeständen. 
  • Der Waldbewirtschaftungsplan für den klimafitten Gemeindewald wird für alle Wälder der Gemeinde erstellt, auch wenn diese einen naturschutzrechtlichen Schutzstatus (z.B. Naturschutzgebiet, Natura 2000/Europaschutzgebiet etc.) aufweisen. Im Waldbewirtschaftsungsplan werden diese Flächen gekennzeichnet. Die Gemeinde hat die Empfehlungen des Waldbewirtschaftungsplanes vor deren Umsetzung noch mit den zuständigen Naturschutzstellen abzustimmen / zur Prüfung einzureichen.
  • Der Plan bezieht sich auf den Betrieb des Förderungswerbers und umfasst alle relevanten Waldflächen des Betriebs bzw. der Gemeinde. Die Gemeinde muss dazu keinen eigenen Forstbetrieb haben.
  • Der Ersatz eines bestehenden Plans durch einen neuen wird gefördert, wenn der bestehende Plan älter als 10 Jahre ist oder in sachlich gerechtfertigten Fällen (Windwurf, Schnee- und Eisbruch, Insektenkalamitäten, Waldbrand) mit Bestätigung der Forstbehörde zum Vorliegen der Schadfälle. 
  • Die Verbesserung eines bestehenden Plans wird nur dann gefördert, wenn die Erstellung des bestehenden Plans ohne Förderung erfolgt ist.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Pläne sind nicht förderbar - wie beispielsweise jene gemäß Forstgesetz 1975 § 9 und § 11

Hinweis: Die LE SRL Maßnahme 78-03 gilt auch - unabhängig von dem hier vorgestellten speziellem Angebot - generell für Waldbewirtschaftungsplänen auf betrieblicher Ebene: Schutz- und Bewirtschaftungspläne für den Bereich Schutz vor Naturgefahren, Schutz und Bewirtschaftungspläne für Europaschutzgebiete gemäß den Richtlinien 2009/14/EG (Vogelschutzrichtlinie), 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und § 32a Forstgesetz 1975 (Wälder mit besonderen Lebensräumen) oder den Bereich der Waldbiodiversität, Pläne für den Bereich Waldmanagement, Stichprobeninventuren und Standortskartierungen - Siehe

Einreichung

  • vor Projektbeginn/Bestellung
  • Laufende Antragstellung seit 01.07.2024 möglich
  • Ihr LK-Betreuer unterstützt sie bei der Eingabe des Förderantrags

Weitere Informationen

 Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen
 Österreichische Waldstrategie 2020+
Biodiversität in den Wald bringen
klimafitte Baumartenwahl - die Baumartenampel
Gebietseigene Gehölze - Leitfaden
invasive und verbotene Arten in NÖ
Förderung Waldfonds - klimafitter Wald
Klimafit durch Biodiversität
 Natura 2000 Handbuch Wald
Rodung Forst - Beispiel Ölweide
Bekämpfung invasiver Arten - Beispiel Götterbaum

MK&EK

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