Verkehrsberatung
Kostenfreie Fachberatung zu Verkehrsfragen in der Gemeinde
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: kostenfreie Beratung
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Beginn
Kontakt & Links
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung,
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
02742 9005 13245
post.ru7@noel.gv.at
Land NÖ - Verkehrsberatung
Die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7) unterstützt die Gemeinden bei ihren Aufgaben mit Hilfe der NÖ.Regional, um gemeinsam die Ziele des Mobilitätskonzeptes 2030+ zu erreichen. Speziell ausgebildete Verkehrsberaterinnen und Verkehrsberater des Mobilitätsmanagements NÖ unterstützen die NÖ Gemeinden zu Verkehrsfragen.
Gefördert werden
- eine kostenfreie fachliche Beratung zu den Vorhaben bzw. Problembereichen der Gemeinde
- die zur Verfügung Stellung von Unterlagen
- gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu Verkehrsfragen (wie etwa Verkehrsberuhigung, Schulwegsicherung, Straßenraumgestaltung, Begegnungszonen, Radverkehr, Verkehrsdatenverbund, etc.) mit den Verantwortlichen der jeweiligen Gemeinde - bei Bedarf in Abstimmung mit zuständigen Behörden.
- Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Empfehlungsschreiben zusammengestellt. Dieses Schreiben kann dann die Grundlage für die notwendigen Entscheidungsprozesse in der Gemeinde sein und für weitere Auftragsvergaben herangezogen werden.
Förderdetails
- Es handelt sich um eine Beratung zum Vorhaben und beinhaltet keine Detailplanung.
Einreichung
- Vor Beginn per e-mail
- Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sucht um eine Verkehrsberatung bei der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten an (post.ru7@noel.gv.at). Das Themenfeld der Beratung ist dabeu anzugeben - beispielsweise Schulwegsicherung, Tempo 30, Begegnungszone, Straßenraumgestaltung, etc.
Weitere Informationen
- Mobilitätsmanagement NÖ
- Publikationen - Mobilität - Land NÖ
- Leitfaden für Gemeinden zur Beantragung von Tempo 30
EK
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)