Kommunales e-Fahrzeug
Das Land NÖ fördert den Ersatz von fossil betriebener kommunaler Kraftfahrzeuge durch neue Elektrofahrzeuge
Short Facts
Fördergegenstand: Elektrofahrzeug
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: 30 % bzw. max. € 5.000,- je e-KFZ
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach dem Ankauf
Kontakt & Links
Einreichung Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Land NÖ
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) die Ersatzanschaffung von e-Kommunalfahrzeugen.
Gefördert wird
Anschaffung eines neuen kommunalen e-Fahrzeugs, soferne ein fossiles Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Gemeinde ausscheidet.
Förderhöhe
max. 30 % bzw. max. 5.000 Euro je e-Fahrzeug
Förderdetails
- Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung
- Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden. Jede Maßnahme wird auch einzeln gefördert - Die Förderpauschale gilt pro einzelnes Umsetzungsprojekt.
- im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.
Einreichung
- nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen und Zulassungsschein und Abmeldung des fossilen Fahrzeugs jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
- online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen)
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- ESPG-BZ Umstellung Straßenbeleuchtung
- ESPG-BZ Photovoltaikanlagen
- ESPG-BZ Erneuerung der Wärmeversorgung
- ESPG-BZ Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
- ESPG-BZ Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- ESPG-BZ Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
- Beratung: Fuhrparkumstellung auf e-Mobilität
- Shop: e-Fahrzeuge kaufen
- e-Quote für CO2 Einsparung - jährliche e-Prämie
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)