Verbesserung Wasserhaushalt in ländlichen Regionen
Förderung für die Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet
Short Facts
Förderhöhe: 80 %
Laufzeit: bis 2027+
Antragszeitpunkt: Vor Projektbeginn
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase an den angegebenen Kontakt.
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Wasserbau (WA3)
post.wa3@noel.gv.at
Dipl. Ing. Werner Jester
+43 2742 9005 14316
werner.jester@noel.gv.at
Merkblatt Maßnahme 73-06 Verbesserung Wasserhaushalt
Förderwebsite mit Einreichlinks
Förderung auf Grundlage des Österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2023-2027 durch die Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung (SRL LE Projektförderungen) unter 73-06-Verbesserung Wasserhaushalt
Ziel ist die Erhöhung der Versickerung (Grundwasseranreicherung), der Rückhalt von Wasser und Sediment zur Minderung von Hochwasserspitzen im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet sowie zur Minderung der Auswirkungen von Trockenheit. Weitere Ziele sind die Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer und Schaffung von Feuchtflächen.
Gefördert werden
Investitionen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Erhöhung des Wasser- und Sedimentrückhalts sowie zur Verbesserung der Abflusssituation im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet durch:
- Mulden, Gräben
- Rückhaltebecken
- Geländegestaltungen
FörderwerberIn
- Gemeinde als Teil von:
- Wassergenossenschaften und Wasserverbänden, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und deren Zusammenschlüsse, Agrargemeinschaften, Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgemeinschaften sowie Personenvereinigungen
Förderhöhe
- Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Investitionskosten
- Die Förderung enthält als EU-Förderung Bundes- und Landesanteile
Förderdetails
- Kosten für den Erwerb bzw. Aufbringung von Grund und Boden können zur Gänze berücksichtigt werden, sofern die Maßnahme im öffentlichen Interesse aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder des Hochwasserschutzes erfolgt und dadurch Flächen aus der Produktion genommen werden.
- Vorliegen von wasserrechtlichen Bewilligung sowie von allenfalls weiteren erforderlichen Bewilligungen, insbesondere der naturschutzrechtlichen Bewilligung.
- Durchführungszeitraum von 3 Jahren, der in der Regel mit der Antragstellung startet oder der im Antrag genannte Startzeitpunkt.
- Vor der Antragstellung geleistete Anzahlungen für Leistungen, die im Durchführungszeitraum erbracht werden, Planungs- und Beratungskosten und weitere Vorleistungen für investive Projekte sind bis zu sechs Monate vor dem Einreichdatum förderfähig.
- Eigenleistungen zum Teil förderbar
- Beim Auswahlverfahren werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes und des Erosionsschutzes insbesondere in Einzugsgebieten der kleineren Gewässer (unter 10km2 Einzugsgebietsfläche) begünstigt.
Einreichung
- Nach Beratung
- Vor Umsetzung/Investitionsbeginn
- Online eAma
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)