Umwelt-Gemeinde-Service

Lebensraum Wald

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für Projekte im Zusammenhang mit Wald

Der Landschaftsfonds (LAFO) des Landes NÖ fördert Projekte, die den Lebensraum Wald betreffen. Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) hat das Ziel, eine ökologische intakte Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf den Klimawandel zu erhalten und wiederherzustellen. Diese Förderung beruht auf der Richtlinie des  NÖ Landschaftsfonds vom JUni 2023.

Gefördert werden

Projekte, die den Lebensraum Wald betreffen:

  • Bepflanzungsprojekte wie beispielsweise seltene Baumarten, Waldrandgestaltung, etc.
  • Pflege und Erhaltung wertvoller Baumbestände
  • Erholungswälder und Erholungswaldeinrichtungen
  • Wildökologische Begleitmaßnahmen
  • Demonstrations-, Forschungs- und Versuchsprojekte zu aktuellen Fragestellungen betreffend Wald/Wildökologie sowie die Schaffung klimafitter Wälder
  • Bewusstseinsbildung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gebietskörperschaft
  • Natürliche und juristische Personen

Förderhöhe

  • Einmaliger Zuschuss Sach- und Personalaufwand - max. 70% der anrechenbaren Kosten
  • Einmaliger Zuschuss Investitionen - max. 50 % der anrechenbaren Kosten
  • Nicht wertschöpfungsrelevante Projekte können im Ausmaß von bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten gefördert werden.
  • Bei Bepflanzungsmaßnahmen kann ein Zuschuss von bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten gewährt werden.

Förderdetails

  • Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 1.000,- Euro betragen.
  • Bepflanzungsmaßnahmen sind an der natürlichen Waldgesellschaft zu orientieren.
  • Erhaltungsverpflichtung für investive Maßnahmen - 5 Jahren ab Endauszahlung.
  • Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen.
  • Zur Durchführung der Maßnahmen darf es keine gesetzlichen Verpflichtungen, z.B. von Behörde vorgeschriebene Ersatzpflanzungen geben.
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen, Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse sind der Förderstelle bekannt zu geben. Die Umsetzung dieser Fördermaßnahme erfolgt subsidiär zum österreichischen Programm Ländliche Entwicklung.

Einreichung

  • Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die zuständigen Dienststellen (Fachabteilungen) des Landes. Für den Projekttyp Wald ist dies die Abteilung Forstwirtschaft.
  • Vor Projektbeginn bei der LAFO-Geschäftsstelle mit Formular.  
  • Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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