Wärmepumpe < 100 kW
Förderung Wärmepumpe für Heizbetrieb unter 100 Kilowatt Leistung
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: max. 21 % der förderungsfähigen Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: NACH der Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam Raus aus Öl und Gas für Gemeinden
+43 1 316 31 714
heizung@kommunalkredit.at
KPC-Übersicht förderfähige Heizsysteme
KPC
Infoblatt Bund
Online Antrag
Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit der Aktion 'Raus aus dem Öl' die Umstellung von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, darunter fallen auch Wärmepumpen. Inkludiert ist auch die Neuerrichtung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.
Gefördert werden
Wärmepumpe mit weniger als 100 Kilowatt-thermischer Leistung (kWth), die überwiegend im Heizbetrieb eingesetzt wird:
- als Ersatz für ein fossiles Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle, Strom, Allesbrenner)
- als Ersatz für eine nicht-fossile Altanlage
- Einbau als Neubau
Förderfähige Anlagenteile sind
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
- Einbindung in das Heizsystem
- Pufferspeicher
- Anlagenregelung, elektrische Installation
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
- Montage- und Planungskosten
Förderhöhe
Investitionszuschuss von max. 21% bzw. pauschal:
- für Ersatz eines fossilen Heizsystems
3.000 Euro für Anlage bis 49 kW
4.800 Euro für Anlage 50 bis 99 kW - 600 Euro Abzug für Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlage
- 20 % Reduktion für Anlagen mit Kältemittel ab 1.500 GWP
Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm für das Vorhaben ändert sich die Förderhöhe auf max. 35 % bzw. € 5.000 für Anlagen bis 49 kW und € 8.000 für die Anlagen zwischen 50 und 99 kW sowie 1.000 Euro Abzug bei Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlagen.
Förderdetails
- max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) von 55°C
- Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
- Beteiligung des Landes von mindestens 14 % der beantragten Kosten oder Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm für das Vorhaben.
- Ist der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, kann wahlweise eine Wärmepumpe gefördert werden. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (d.h. Wärmepumpe) zumindest 25% unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.
- Kältemittel mit GWP (global warming potential) bis maximal 2.000 - Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen beachten!
- Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Form einer „De-Minimis“-Beihilfe vergeben.
- Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.
- Nicht gefördert werden Wärmepumpen, die nur zur Kälteerzeugung eingesetzt werden.
- Bei gleichzeitiger Umsetzung mehrerer anderer Anlagen (Holzheizung, Fernwärmeanschluss) dieser Förderschiene, ist für beide Projektteile ein eigener Antrag zu stellen.
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Ratgeber Wärmepumpe
- NÖ Landesförderung Heizungsumstellung
- Kommunales Investitionsprogramm
- Bundesförderung Wärmepumpe ab 100kWth
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)