Wärmepumpe ab 100 kW
Förderung von Wärmepumpen ab 100 kW Leistung für Heizung, Warmwasser, Wärmenetze
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt:
vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Achtung: Erleichterte Förderbedingungen für Hochwasser-Betroffene Gemeinde 2024 - Antrag bis 31.3.2025
Förderhöhe:
max. 27 % der Förderungsbasis, Pauschalbetrag je nach Art und Leistung der Wärmepumpe
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam Wärmepumpe ab 100 kW
+43 1 31 6 31 713
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt ab 100 kWth
Online-Antrag
Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland den Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, die überwiegend der Wärmeversorgung dienen.
Gefördert werden
- Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme
- Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle (z.B. Wasser/Wasser oder Sole/Wasser Wärmepumpe)
Förderfähige Anlagenteile sind
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
- Pufferspeicher
- Primärseitige hydraulische Installation
- Anlagenregelung
- Elektrische Installation
- Montage- und Planungskosten
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Hinweis: Sonderaktion Hochwasser-Betroffene-Gemeinden mit Erleichterungen (Die verpflichtende Prüfung der Möglichkeit zum Anschluss an ein vorhandenes Nah-/Fernwärmenetz (Fernwärme-Vorrang) entfällt, Alternativ zum Nachweis der Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,8 kann ein Nachweis über einen COP von mindestens 3,0 für die geplante Wärmepumpe vorgelegt werden. Der Nachweis muss mittels technischen Datenblatt für den entsprechenden Betriebspunkt1 der Wärmepumpe erbracht werden.). Für die Sonderaktion müssen die Anträge bis 31.3.2025 erfolgen.
Förderhöhe
Bis zu 27 % der umweltrelevanten Investitionskosten bzw. max. Pauschlabetrag abhängig von der Art der Wärmepumpe und der Leistung
- Sole/Wasser-Wärmepumpen: € 180,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 60,- für jedes weitere kWth
- Wasser/Wasser -Wärmepumpen: € 120,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 60,- für jedes weitere kWth
- Luft-Wärmepumpen: € 60,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 30,- für jedes weitere kWth
Zuschläge bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze
- Ökostrom-Zuschlag: € 60,- je kW
- für den Einsatz von fortschrittlichen Kältemitteln (GWP ≤ 1500): € 45,- je kW
Förderdetails
- Die Förderung von Wärmepumpen ist nur möglich, wenn keine Versorgung mit hocheffizienter bzw. klimafreundlicher Fernwärme vorhanden ist - Ausnahme: der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.
- Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
- Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein. Wärmepumpen die zur überwiegenden Kältebereitstellung ausgelegt sind, gelten als Kälteanlagen und können unter Einhaltung der Vorausetzungen in der Förderschiene Klimatisierung und Kühlung gefördert werden.
- Der Ökostrom-Zuschlag wird für Einsatz von ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern gewährt. Details zu den erforderlichen Nachweisen (Ökostrom-Bezug, eigene Anlage) - siehe Informationsblatt
- Das GlobalWarmingPotential (GWP) des Kältemittels muss weniger als 2.000 betragen.
- Mind. 3,8 Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Bundesförderung Wärmepumpe unter 100 kW
- Bundesförderung Wärmerückgewinnung unter 100 KW
- Landesförderung Heizkesseltausch
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)