Entsiegelung für Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Siedlungsraum
Förderung von Maßnahmen der lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung wie Versickerung und Retention
Short Facts
Bundes- und Landesförderung gemeinsam
Förderhöhe: zwischen 20 % bis maximal 80 % der förderfähigen Kosten
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Nehmen Sie bereits in der Ideenphase mit Ihrer
örtlichen Regionalstelle der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft Kontakt
auf, zur Einzelfallbeurteilung der Förderbarkeit
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Siedlungswasserwirtschaft (WA4)
Regionalstellen WA4
Industrieviertel
+43 2622 9025 10703
post.wa4wn@noel.gv.at
Mostviertel & Zentralraum
+43 2742 9005 14421
post.wa4mo@noel.gv.at
Waldviertel
+43 2982 9025 10465
post.wa4ho@noel.gv.at
Weinviertel
+43 2572 9025 10650
post.wa4mi@noel.gv.at
Richtlinien Siedlungswasserwirtschaft
Landesförderung mit Antrag im download-Bereich
Bundesförderung
online-Antrag (KPC)
Im Rahmen der Förderung der Siedlungswasserwirtschaft gibt es seit September 2022 auch für Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung einen Bundesanteil nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG) und einen Landesanteil durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).
Gefördert werden
Öffentliche Maßnahmen zur lokaler Niederschlagswasserbewirtschaftung, insbesondere:
- Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen im Rahmen des blau-gelben Bodenbonus, bei der die Ableitung von Regenwasser von den versiegelten Flächen über Kanäle oder Abzugsgräben durch eine flächige Versickerung ersetzt wird.
- Versickerung und/oder Retention von Niederschlagswasser inklusive Kombination mit Verdunstung wie beispielsweise Retentions-/Versickerungsmulden, Retentions-/Versickerungsbecken inklusvie Speicherkanäle, Baumrigole, Schwammstadtprinzip, etc.
FörderwerberInnen
- Gemeinde
- Verband
- Juristische Person im Auftrag von Gemeinde/Verband
Förderhöhe
Die Landes-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Beitrag, die Bundes-Förderung im Regelfall als Zinsen- und Annuitätenzuschuss über 25 Jahre. Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet entsprechend den Rahmenbedingungen der Siedlungswasserwirtschaftsförderung. Die Höhe der Kombinationsförderung der förderfähigen/umweltrelevanten Investitionskosten wird als Prozentsatz berechnet:
-
mindestens 20 % für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) für Gebiete mit erstmaliger Regenwasser-Behandlung
-
mindestens 30 % -für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) im Rahmen der Veränderung bestehender Regenwasser-Ableitungs-Anlagen (keine Sanierung)
-
mindestens 30% für Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen
Förderdetails
- Die Versickerung oder Retention muss eine neue Funktion darstellen.
- Eine alleinige Sanierung von Regenwasser-Anlagen ist unter der normalen Abwasserförderung möglich.
- Die Entsiegelung der befestigten Flächen kann dann zu den förderfähigen Kosten dazugerechnet werden, wenn bisher eine Ableitung der Niederschlagswässer erfolgte, und nachher der Niederschlag unmittelbar großflächig versickert.
- Eine Ausgestaltung mit Rasengittersteinen oder vergleichbaren Systemen zur Befahrbarkeit ist zulässig.
- Ist die Entsiegelung Teil von größeren Umgestaltungsmaßnahmen (Stadterneuerung, Verkehrsberuhigung, Gestaltung des öffentlichen Raumes, Erhöhung der Lebensqualität, Schaffung von Grüninseln als Begegnungszonen etc.) ist eine entsprechende Kostenaufteilung bzw. –zuordnung erforderlich.
- Anteile von Becken, die auf Außeneinzugsgebiete zurückzuführen sind, sind in der Siedlungswasserwirtschaft nicht förderfähig.
- Alle anderen Förderungen sind bekannt zu geben. Es ist keine weitere Bundesförderung erlaubt. Die Kombination mit anderen Landes-Förderungen ist möglich - Anteile die denselben Fördergegenstand betreffen werden bei der Berechnung der Förderhöhe des NÖ WWF berücksichtigt.
- Die Projekterstellung ist in Abstimmung mit der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft und den fachlich zuständigen Amtssachverständigen durchzuführen.
- Es muss ein befugter Planer beauftragt werden.
- Erhaltungsverpflichtung von 10 Jahren für die geförderte Entsiegelungsmaßnahme.
- Wasserrechtliche und sonstige Bewilligungen sind durch den/die FörderwerberIn einzuholen
Tipp
Die Bepflanzungen von Grünflächen kann über die Landes-Aktion Natur im Garten gefördert werden.
Einreichung
- Vor Umsetzung der Maßnahme online
- Der/die FörderwerberIn gibt online im Portal der Bundesförderstelle (KPC) den Förder-Antrag ab. Die Unterlagen der Landesförderung - siehe link Landesförderung - müssen dabei auch hochgeladen werden. Zwischenspeicherungen und Wiedereinsteigen vor dem eigentlichen Absenden ist im Portal der KPC möglich.
- Nach dem Absenden des Antrags im Portal der KPC wird die zuständige Landesabteilung (WA4) automatisch verständigt und gibt die erforderdliche Beurteilung zum Antrag ab. Der online Antrag wird danach automatisch von der KPC weiterbearbeitet.
Weitere Informationen
- NÖ Regenwasserplan
- Abwasserförderung
- NÖ Blaugelber Bodenbonus
- klimafit Erstcheck Blaugelber Bodenbonus
- Tempo 30 Beitrag zur Bodenentsiegelung
- Pflasterungen Qualitätsforum
- Praxisbeispiel St. Pölten
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)