Umwelt-Gemeinde-Service

Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für ortsfeste Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich im Freien zur Konsumation von Trinkwasser

Die Landesförderung erfolgt nach den Richtlinien der Siedlungswasserwirtschaft des NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).

Gefördert werden

Trinkbrunnen von Gemeinden zur Konsumation von Leitungswasser im Freien wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ortsfest
  • Befüllen von Trinkflaschen ist möglich
  • Selbstschlussarmatur (Wasserfluss wird nach gewisser Zeit automatisch gestoppt)
  • Bedienung durch Kinder ist möglich

FörderwerberIn

NÖ Gemeinde

Förderhöhe

Pauschale von 500 Euro pro Stück

Förderdetails

  • Aufstell- bzw. Standort des Trinkbrunnens muss belegt werden
  • Ausführung dem Stand der Technik entsprechend und mit trinkwassertauglichen Materialien etc 

Einreichung

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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