Touristische Einrichtungen
Förderung für Naherholung, Erlebnis-Wanderwege und Naturparke Tourismusangebote
Short Facts
Förderhöhe: max. 50 % bei Investition
max. 80 % für Sach- und Personalaufwand
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor der Umsetzung
Tipp: Wenden Sie sich schon in der Ideenphase an die zuständige Fachabteilung für eine Erstberatung.
Kontakt & Links
Fachabteilung: Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie (WST3)
Herta Bauer
+43 2742 9005 16 157
Geschäftsstelle NÖ–Landschaftsfonds
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Dipl.-Ing. Ernest Reisinger
+43 2742 9005 12 980
post.lf3@noel.gv.at
LAFO Förderung-Touristische Einrichtungen
Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Touristische Einrichtungen - Vorhaben, die die Errichtung oder Erhaltung jener Einrichtungen zum Ziel haben, die für Naherholung und Tourismus von Bedeutung sind. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.
Gefördert werden
- Schaffung und Attraktivierung von touristischen Erlebnis-Wanderangeboten
- Touristische Maßnahmen im Bereich von Naturparken
Beispielsweise Beschilderungen, Wanderwege, Werbe- und Kartenmaterial.
Förderhöhe
- bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zum Sachaufwand und Personalaufwand
- bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zu Investitionen
FörderwerberIn
- Gebietskörperschaft, Gemeinde
- Natürliche und juristische Personen
Förderdetails
- Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000,- Euro betragen.
- Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
- Entwicklungskonzepte und fachspezifische Leitlinien des Landes NÖ (Leitbilder, Kursbuch, Raumordnungskonzepte, Entwicklungskonzepte, etc.) sind zu berücksichtigen.
- Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen wie Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse, sind der Förderstelle bekannt zu geben.
Die Beurteilung eines Förderantrages erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Landschaftliche Gegebenheiten
- Landschaftsverbrauch
- Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
- Harmonisierung Nutzungen-Synergien
- Historische, kulturelle, soziale und ökologische Gesichtspunkte der touristischen Nutzung
Einreichung
- Förderanträge vor Projektbeginn bei der LAFO Geschäftsstelle (LF3) - Projekttyp Touristische Einrichtungen
- Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
- Fachliche Beurteilung durch die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie (WST3)
Weitere Informationen
- Leitfaden NÖ Wanderwege
- Weitere Fördermöglichkeit für NÖ Gemeinden für touristische Infrastruktur
- ecoplus-Förderschwerpunkt Wandern
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)