Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung
Beratung und gemeinsame Planung naturnaher, bedürfnisgerechter und inklusiver Spiel- und Begegnungsräume
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Schulgemeinde
Förderhöhe: Unterstützung/Dienstleistung mit Selbstbehalt
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Start / zu Beginn der ersten Überlegungen
Kontakt & Links
NÖ Familienland - Spielplatzbüro
Martina Strobl
02742 9005 13487
martina.strobl@noel.gv.at
Beratunsprogramm Teilnahmebedingungen 2025
NÖ Familienland
Das Land NÖ bietet über das Spielplatzbüro der NÖ Familienland GmbH ein Beratungsprogramm für alle niederösterreichischen Gemeinden und Pflichtschulen. Geboten wird umfassendes know-how sowie die umsetzungsreife Entwicklung in Partizipation mit den zukünftigen NutzerInnen und die Begleitung bei der Realisierung des Projektes und Organisation von hands-on-Mitwirkungen der NutzerInnen bei der Ausgestaltung. Jährlich können so in etwa 10 Projekte betreut werden.
Gefördert werden
- Beratungsleistung und partizipative Projektentwicklung sowie Umsetzungsbegleitung für:
- Neugestaltung
- grundlegende Sanierung (mind. 2/3 der Fläche)
von öffentlich zugänglichen Spielplatzflächen bzw. Schulfreiraumflächen (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich).
Der Ablauf ist in 9 Schritten vorgegeben:
- Erstbegehung vor Ort zur Projekteinschätzung und Abklärung der Rahmenbedingungen
- Abstimmung weiterer Projektablauf mit der Gemeinde/Schule inklusive Übermittlung des Antragsformulars
- Projektstart in der Gemeinde/Schule
Gemeinsam mit Erwachsenen (Vertreterinnen und Vertreter im Projekt involvierter Zielgruppen) werden die Rahmenbedingungen des Projektvorhabens besprochen, der anschließende Vortrag und Workshop dient zur grundlegenden Bewusstseinsbildung zu naturnaher und bedürfnisgerechter Spielraumgestaltung. Ziel des Workshops ist eine erste Annäherung an das Projektvorhaben, weiters wird auf Funktionen, Nutzungs- und Spielmöglichkeiten mittels Beispielbildern näher eingegangen. - Kindermitbeteiligung
Kinder und Jugendliche sollen am Projekt teilnehmen und haben ein wesentliches Mitspracherecht. Für ihre Entscheidungsfindung erhalten sie alle dafür nötigen Informationen. Art und Umfang der Mitbeteiligung wird projektbezogen unmittelbar mit der Gemeinde und der Schule abgestimmt (z.B. in Workshops - bis zu 6 x Planungswerkstatt inkludiert). Output der Kindermitbeteiligung ist ein Ranking, welches die Grundlage für die Erstellung der Gestaltungsskizze bildet. - Gestaltungsskizze
Die Gestaltungsskizze basiert auf den Ergebnissen der Mitbeteiligung und stellt die Basis zur Einholung von Angeboten bei Spielgerätefirmen dar. Es handelt sich um eine Grundrissdarstellung mit Verortung der gewünschten Funktionen und Nutzungen. Die Gestaltungsskizze stellt keine Detailplanung sowie Überprüfung des Bestandes dar. Anschließend erfolgt die Präsentation der Gestaltungsskizze inklusive Übergabe an die Gemeinde bzw. Schule. - Ausstecktermin vor Baustart
Vor Beginn der Bauarbeiten wird mit der Gemeinde, der ausführenden Firma sowie dem Projektteam Spielplatzbüro ein gemeinsamer Ausstecktermin vor Ort abgehalten. - Pflanzwerkstatt
Der Bepflanzung kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie maßgeblich zur Verbesserung des Mikroklimas (Beschattung, Kühlung, etc.) beiträgt. Es besteht die Möglichkeit, eine eigens auf das Projekt abgestimmte Pflanzliste zu erhalten. Wir bieten im Rahmen der Umsetzung des Projektes die Organisation und Durchführung einer gemeinsamen Pflanzwerkstatt an. An diesem Tag werden mit Kindern und Jugendlichen am neuen Spielplatz oder Schulfreiraum gemeinsam Bäume, Sträucher und Stauden gepflanzt. - Sicherheitstechnische Abnahme
Spielplätze und Schulfreiräume sind laut der gültigen Norm EN 1176 und B 2607 zu überprüfen. - Eröffnung
Eröffnung des Spielplatzes/Schulfreiraumes nach der sicherheitstechnischen Abnahme.
FörderwerberIn
- Gemeinde
- Schulgemeinde
Hinweis: Antragsteller muss die Bürgermeisterin/der Bürgermeister, die Obfrau/der Obmann der Schulgemeinde sein.
Förderhöhe
- Wert der Leistung (Beratung & Projektentwicklung/-begleitung) mit Selbstbehalt von € 950
- Der Selbstbehalt als Aufwandsersatz ist in 2 Tranchen (€ 350 sowie € 600) zu zahlen.
Förderdetails
- Die Fläche muss sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder auf mindestens 10 Jahre gepachtet sein.
- Ausgeschlossen sind Projekte, deren Umsetzung der Unterstützung des Wettkampfsports oder des organisierten Sports dienen.
- Fertige Planungen sowie bereits begonnene Projekte können im Rahmen des Beratungsprogrammes nicht berücksichtigt werden.
- Spielplätze müssen bei freiem Eintritt öffentlich zugänglich sein.
- Die Gemeinde hat beim Antrag eine Projektgruppe mit Vertreter/-innen Gemeinde, Vereine, Eltern, etc. zu ernennen, welche kontinuierlich gemeinsam mit dem Spielplatzbüro das Projektvorhaben begleiten.
- Die Projektfinanzierung sowie das Projektbudget sind zu Projektbeginn bekanntzugeben.
- Die Umsetzung des Projektes erfolgt gemäß der Gestaltungsskizze des Projektteams Spielplatzbüro, deren Basis das Ergebnis einer Kinder- und Erwachsenenbeteiligung ist, sowie die geltenden Normen EN1176, EN1177, B2607 und B1121 - wobei die inklusive Bespielbarkeit soweit als möglich berücksichtigt wird.
- Nach Fertigstellung des Spielraumes muss vor Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Abnahme lt. o.a. Normen durch einen „unabhängigen Dritten“ (EN ISO 17020, Kategorisierung Typ A) erfolgen. Der Prüfbericht muss an die NÖ Familienland GmbH übermittelt werden.
Einreichung
- Nach der Erstbegehung (Schritt 1)
- durch Übermittlung des übergebenen Antragsformulars inkl. Beilagen (Pläne, Nennung der Projektgruppe)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)