Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung
Beratung und gemeinsame Planung naturnaher, bedürfnisgerechter und inklusiver Spiel- und Begegnungsräume
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Schulgemeinde
Förderhöhe: Unterstützung/Dienstleistung mit Selbstbehalt
Laufzeit: unbefristet
pro Kalenderjahr können bis zu 10 Projekte unterstützt werden
Antragszeitpunkt: vor Start / zu Beginn der ersten Überlegungen
Kontakt & Links
NÖ Familienland - Projektteam Spielplatzbüro
Martina Strobl
02742 9005 13487
martina.strobl@noel.gv.at
Beratunsprogramm Teilnahmebedingungen 2025
NÖ Familienland
Im Rahmen des Beratungsprogrammes „Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung“ der NÖ Familienland GmbH werden unter Mitbeteiligung von Erwachsenen und Kindern Schulfreiräume, sowie öffentlich zugängliche Spielplätze und Generationenplätze gemeinsam konzipiert und umgesetzt. Das Angebot richtet sich an alle niederösterreichischen Gemeinden und Pflichtschulen. Jährlich können bis zu 10 Projekte betreut werden.
Die NÖ Familienland GmbH legt den Projektzeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 fest. In diesem Zeitraum können max. 10 Projekte in niederösterreichischen Gemeinden betreut werden.
Gefördert werden
Beratungsleistung und partizipative Projektentwicklung sowie Umsetzungsbegleitung für:
- Neugestaltung
- grundlegende Sanierung (mind. 2/3 der Fläche)
von öffentlich zugänglichen Spielplatzflächen bzw. Schulfreiraumflächen (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich).
Der Ablauf ist in 9 Schritten vorgegeben:
- Erstbegehung vor Ort
- Abstimmung weiterer Projektablauf mit der Gemeinde/Schule inklusive Übermittlung des Antragsformulars
- Projektstart in der Gemeinde/Schule - gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter im Projekt involvierter Zielgruppen.
- Kindermitbeteiligung - Planungswerkstatt
- Gestaltungsskizze - basierend auf den Ergebnissen der Mitbeteiligung und als Basis zur Einholung von Angeboten bei Spielgerätefirmen
- Ausstecktermin vor Baustart
- Kindermitbeteiligung - Pflanzwerkstatt
- Sicherheitstechnische Abnahme laut der gültigen Norm EN 1176 und B 2607
- Eröffnung des Spielplatzes/Schulfreiraumes nach der sicherheitstechnischen Abnahme.
FörderwerberIn
- Gemeinde
- Schulgemeinde
Hinweis: Antragsteller muss die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der NÖ Gemeinde bzw. die Obfrau/der Obmann der NÖ Schulgemeinde sein.
Förderhöhe
- Wert der Unterstützung (Beratung & Projektentwicklung/-begleitung) mit Selbstbehalt von € 950
- Der Selbstbehalt stellt einen Aufwandsersatz dar und wird im Laufe des Beratungsprzoesses in 2 Tranchen (€ 350 sowie € 600) eingehoben.
Förderdetails
- Die Fläche muss sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder auf mindestens 10 Jahre gepachtet sein.
- Ausgeschlossen sind Projekte, deren Umsetzung der Unterstützung des Wettkampfsports oder des organisierten Sports dienen.
- Fertige Planungen sowie bereits begonnene Projekte können im Rahmen des Beratungsprogrammes nicht berücksichtigt werden.
- Spielplätze müssen bei freiem Eintritt öffentlich zugänglich sein.
- Die Gemeinde hat beim Antrag eine Projektgruppe mit Vertreter/-innen Gemeinde, Vereine, Eltern, etc. zu ernennen, welche kontinuierlich gemeinsam mit dem Spielplatzbüro das Projektvorhaben begleiten.
- Die Projektfinanzierung sowie das Projektbudget sind zu Projektbeginn bekanntzugeben.
- Die Umsetzung des Projektes erfolgt gemäß der Gestaltungsskizze des Projektteams Spielplatzbüro, deren Basis das Ergebnis einer Kinder- und Erwachsenenbeteiligung ist, sowie die geltenden Normen EN1176, EN1177, B2607 und B1121 - wobei die inklusive Bespielbarkeit soweit als möglich berücksichtigt wird.
- Nach Fertigstellung des Spielraumes muss vor Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Abnahme lt. o.a. Normen durch einen „unabhängigen Dritten“ (EN ISO 17020, Kategorisierung Typ A) erfolgen. Der Prüfbericht muss an die NÖ Familienland GmbH übermittelt werden.
Einreichung
- Nach der Erstbegehung (Schritt 1)
- durch Übermittlung des übergebenen Antragsformulars inkl. Beilagen (Pläne, Nennung der Projektgruppe)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)