Umwelt-Gemeinde-Service

Kleine Rück­­halte­­maßnahmen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung von Maßnahmen im ländlichen Gebiet zum Schutz vor Hangwassergefahren

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 der Sonderrichtlinie Ländliche Entwicklung (SRL LE Projekte) unter der Maßnahme 73-06-BML Verringerung Hochwasserrisiko bzw. von Landesbestimmungen.

Ziel ist das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der nachteiligen Folgen auf menschliche Gesundheit, Siedlungsraum und Infrastruktur durch Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser- und Sedimentrückhalts sowie zur Minderung der Gefährdung durch Oberflächenabfluss. Weiters wird die Zielerreichung gemäß EU-Hochwasserrichtlinie (RL 2007/60/EG) unterstützt.

Gefördert werden

Förderbar sind folgende Aktivitäten:

  • Kleinmaßnahmen zum Rückhalt für Wasser und Sediment und zur Minderung der Gefährdung durch Oberflächenabfluss
  • Erstellung von damit zusammenhängenden Gefahrenhinweiskarten sowie Gefahren- und Risikokarten (Oberflächenabfluss) und darauf aufbauenden Managementplänen inkl. Grundlagenerhebung und Prozessmodellierung

FörderwerberIn

  • Wassergenossenschaften, Wasserverbände
  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • bei Gefahrenhinweisplänen auch andere Gebietskörperschaften

Förderhöhe

  • 80 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Die Förderung enthält als EU-Förderung Bundes- und Landesanteile.

Förderdetails

  • Projekt ist nur abseits ständig wasserführender Gewässer förderbar.
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen zur Retention oder Ableitung von oberflächlich abfließendem Wasser, das nicht von Siedlungs- und Industriegebieten stammt.
  • Mindestinvestition 10.000 netto und maximal 2.000.000 pro Projekt
  • Bei den Kleinmaßnahmen darf ein Retentionsvolumen von 15.000 m³ nicht überschreiten werden.
  • Kosten für den Erwerb bzw. Aufbringung von Grund und Boden können zur Gänze berücksichtigt werden, sofern die Maßnahme im öffentlichen Interesse aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder des Hochwasserschutzes erfolgt und dadurch Flächen aus der Produktion genommen werden.
  • Durchführungszeitraum von 3 Jahren, der in der Regel mit der Antragstellung startet oder der im Antrag genannte Startzeitpunkt. 
  • Vor der Antragstellung geleistete Anzahlungen für Leistungen, die im Durchführungszeitraum erbracht werden, Planungs- und Beratungskosten und weitere Vorleistungen für investive Projekte sind bis zu sechs Monate vor dem Einreichdatum förderfähig.
  • Vorliegen von wasserrechtlichen Bewilligung sowie von allenfalls weiteren erforderlichen Bewilligungen, insbesondere der naturschutzrechtlichen Bewilligung.
  • Die Vereinbarkeit mit dem Hochwasserrisikomanagementplan RMP 2021 ist sicherzustellen - Planung und technische Abwicklung in Abstimmung mit der Wasserbauabteilung des Landes NÖ

Kostenfreies Beratungsangebot

Wenn Sie Stellen in Ihrem Gemeindegebiet kennen, wo der Regen Spuren in Form von Rinnen oder Schlammablagerungen hinterlässt, dann nützen Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Landes NÖ in Kooperation mit der NÖ Landeslandwirtschaftskammer. Gemeinden erhalten eine individuelle Beratung bei den Fachexpertinnen und Fachexperten aus dem Bereich Landwirtschaft und Wasserbau. Gemeinsam mit der Gemeinde analysieren diese die Problembereiche und zeigen mögliche Maßnahmen zur Problemlösung auf. Bei Bedarf können auch VertreterInnen der Wildbach- und Lawinenverbauung oder der Agrarbezirksbehörde beigezogen werden.

Tipp

In der "Gefahrenhinweiskarte Hangwasser" sind Tiefenlinien im Gelände dargestellt, die auf Fließwege für den Abfluss von Hangwässern hinweisen. In Verbindung mit örtlichen Kenntnissen können so für bestehende Siedlungen mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden. Ebenso können kritische Bereiche für neue Baulandwidmungen erkannt werden. Zu finden im NÖ-Atlas.

Einreichung

  • Vor Umsetzung bzw. Investitionsbeginn
  • laufende Antragstellung online über die DFP Plattform von e-Ama
  • mit vorhandener Klientenummer der e-Ama und der ID-Austria des Bürgermeisters/Bevollmächtigen
  • Erstregistrierung Klient e-Ama erforderlich, wenn die Gemeinde noch keine Klientennummer e-Ama hat

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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