Umwelt-Gemeinde-Service

Innovative PV - Musterprojekte

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für Errichtung innovativer PV-Anlagen > 10 kWp mit Betriebsmonitoring

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt mit der Aktion 'Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik' die Markteinführung innovativer PV-Anlagenlösungen. Es stehen 40 Millionen Euro für den Anschub des Ausbaus und neuer Andwendungsgebiete der Photovoltaik in Österreich zur Verfügung. Das Ziel ist die Substitution fossiler Energieträger zur CO2 Einsparung und die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Anlagenkonzepte, die optimierte Integration der Anlagen ins Stromsystem sowie die Sammlung von Betriebsdaten zur Schaffung einer fundierten Wissensbasis über die Errichtung und den optimalen Betrieb von innovativen PV-Anlagen mit und ohne direkte Nutzung von Stromspeicher. 

Gefördert werden

  • Investitionsprojekte (Planung, Errichtung) innovativer PV-Anlagen >10 kWp mit und ohne Stromspeicher
  • Stromspeicher die mindesten 75% der jährlichen Energie aus der obigen, direkt angeschlossenen, innovativen PV-Anlagen beziehen und am selben Standort (Zählpunkt) gleichzeitig errichtet werden.

Beispiele für förderfähige innovative Ansätze:

  • PV im Falle von Gebäudeintegration, Überdachung, Schallschutz, Denkmalschutz, schwimmenden Anlagen, Agri-PV (Doppelnutzung bei agrarischen Flächen), Leichtbaumodule für ansonsten statisch nicht geeignete Objekten, PV über Fahrradwegen, Verkehrswegeintegrierte PV, innovative Parkraumüberdachungen etc.
  • Vertiefte Integration des Projekts in z.B. Stromsysteme, Gebäudesysteme, Agrarsysteme, Verkehrssysteme
  • Soziale Innovationen zur Erhöhung der Bürger:innen-/Stakeholder:innenakzeptanz
  • Einsatz von Lösungen, die ein besonders hohes Maß an technischer Standardisierung der Anlage erlauben (d.h. Sicherstellung der kosteneffizienten Multiplizierbarkeit der Anlagentechnik)
  • Einsatz von Systemen, die Kosteneffizienz und hohe Qualität ermöglichen

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gebietskörperschaft
  • natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, Vereine, etc.)

Förderhöhe

einmaliger Zuschuss innovative PV-Anlage:

  • 35 % der Investitionskosten (inkl. Monitoring) - für maximal 5 MWp
  • + Zuschläge: 10 - 20 % je nach Unternehmensgröße (KMUs) sowie 5 - 10 % Innovationsbonus, falls die Jury das Projekt zur Begleitforschung auswählt

einmaliger Zuschuss für Stromspeicher der innovativen PV-Anlage bzw. Pauschalen je nutzbarer Speicherkapazität (Nettokapazität):

  • € 200 pro kWh für Stromspeicher bis 50 kWh - max. 30%
  • € 150 pro kWh für Stromspeicher von 51 bis 250 kWh - max. 30%
  •  € 150 pro kWh für Stromspeicher von 251 bis 1 MWh - max. 20%
  • für Stromspeicher über 1 MWh - max. 20 %

Förderdetails

  • Die PV-Anlage darf größer als 5 MWp errichtet werden - es wird aber nur anteilig bis zu 5 MWp gefördert
  • Neuerrichtung von PV-Anlagen sowie Erweiterungen von PV-Anlagen sind förderfähig
  • Alleinige Stromspeicherprojekte sind nicht förderfähig.
  • Verpflichtendes Projekt-Monitoring-Konzept und Durchführung Monitoring für 1 Betriebs-Jahr. 
  • Messeinrichtungen für Monitoring oder Begleitfoschrung sind förderfähig.
  • Die Jury wählt Projekte zur Begleitforschung aus, die wissentschaftlich 1 Jahr betreut werden - die FachexpertInnen dazu werden direkt von der Förderstelle beauftragt. Der Förderwerber ist zur Mitwirkung verpflichtet und erhält den Innovationsbonus.
  • Agri-PV-Anlagen benötigen ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept sowie einen Nutzungsplan für 10 Jahre
  • Speziallösungen, die sich weder wirtschaftlich noch anlagentechnisch bei ähnlichen Nutzungsstrukturen durchführen lassen würden, werden nicht gefördert.
  • Besonderen Wert wird auf ein ganzheitliches Konzept gelegt wie beispielsweise durch ein Energiemanagementsystem um die PV-Energie durch vorhandene Flexibilitäten und Energiespeicherung am Anlagenstandort optimal zu nutzen und das Gesamtsystem wirtschaftlich optimal zu betreiben. 
  • Eine Begründung der Notwendigkeit des Speichers und des Verhältnisses der Speicherkapazität in Bezug zur Modulspitzenleistung der Erzeugungsanlage ist erforderlich
  • die Auswahl der Projekte zur Fördergenehmigung erfolgt durch eine Fach-Jury nach Ende der Einreichfrist.
  • Ein Endbericht (Vorlage Förderstelle) muss erstellt werden
  • Ausführung durch befugte Fachfirma fach- und normgerecht
  • Ein Prüfprotokoll nach ÖNORM E8101 ist zur Endabrechnung erforderlich
  • Dokumentationsverpflichtung des jährlichen PV-Ertrags der Anlage für mindestens 5 Jahre
  • Errichtungsfristen ab Fördervertragsdatum: 2 Jahre für innovative PV-Anlagen kleiner 1 MW; darüber 3 Jahre
  • Nicht förderfähig sind  Mehrwertsteuer, Grundstückskosten, Eigenleistungen, Kosten für elektrische Einspeiseleitungen über 1.000 Meter etc - alle Details zu förderfähigen Kosten siehe Leitfaden.
  • Keine weitere Bundesförderung. Eine Kombination der Förderaktion mit Landes- oder Gemeindezuschüssen ist unter Einhaltung der beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen möglich.
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen "Nullsteuer" ist nicht erlaubt.

Einreichung

  • Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Das Bestelldatum ist bei der Endabrechnung zu belegen.
  • online bei der KPC
  • bis spätestens 5.11.2024 12:00

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

MK

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