Ökostrom Marktprämie EAG
Förderung Ökostromerzeugung aus Anlagen auf Basis von Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, Photovoltaik
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
natürliche und juristische Person
Förderhöhe: individuell je nach Antrag/Gebot und schwankend je nach nach Differenz zwischen Markpreis und Antrag/Gebot
Laufzeit: 15. März 2024 - Dezember 2025
Kontakt & Links
ÖMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Ost
+43 5 787 66 10
kundenservice@oem-ag.at
ÖMAG - Allgemeine Förderbedinungen, EAG, EAG-MP-Verordnung
EAG-Abwicklungsstelle
Antragstellung
Auf Grundlage des Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) und der nach dem 2. Teil des 1. Hauptstücks erlassenen EAG-Marktprämienverordnung (EAG-MPV) wird der Ausbau von Anlagen und die Erzeugung von Strom aus Windkraft-, Photovoltaik-, Biomasse-, Wasserkraft- und Biogasanlagen über die Gewährung von Marktprämien unterstützt. Dies gewährleistet Betreibern langfristig einen stabilen Investitionsrahmen. Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW für PV, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung. Die derzeit gültige EAG-MPV legt die Bedingungen für 2024 und 2025 fest.
Anders als die EAG-Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall niedriger Marktpreise wird die Differenz zum per Ausschreibung bzw. per Verordnung festgelegten 'anzulegenden Wert' ausgeglichen.
Gefördert wird
Die Erzeugung von Strom aus folgenden Ökostromanlagen (gemäß Größen- und Qualitätsanforderungen* nach §10 ff EAG) mit einem Zuschuss für vermarkteten und tatsächlich in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Quellen gewährt, für den Herkunftsnachweise ausgestellt wurden:
- Neu errichtete, erweiterte, revitalisierte Wasserkraftanlage
- Neu errichtete, erweiterte Windkraft
- Neu errichtete, erweiterte Photovoltaik
- Neu errichtete, repowerte Biomasse
- Neu errichtete Biogas
- bestehende Biomasse, Biogas - nur als Nachfolgeantrag von ÖSG-Förderungen
Hinweis: *z.B. PV-Anlage sind fördbar wenn über 10 kWp errichtet bzw. um mehr als 10 kWp erweitert wird. Bei Anlagen auf Basis von Biomasse wird keine Förderung für die aus Tiermehl, Ablauge oder Klärschlamm resultierenden Erzeugungsmengen gewährt, etc.
Förderhöhe
Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Höhe** der Marktprämie wird in Cent pro kWh angegeben und bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem sogenannten anzulegenden Wert (azW) und dem nach festgelegten Kriterien (§12 und §13 EAG) durch die Förderstelle zu ermittelden durchschnittlichen Marktpreis. Der durchschnittliche Marktpreis wird beim sogenannten Referenzmarktwert auf monatlicher Basis berechnet und gilt für PV, Wind, Wasser; beim sogenannter Referenzmarktpreis erfolgt dies mit einer jährlichen Berechnungsgrundlage und gilt für Biomasse, Biogas, Wind&Wasser (gemeinsame Ausschreibung).
Der anzulegende Wert (azW) ist je nach Energieträger und Anlagengröße anders zu ermitteln:
- durch Zuschlag zum Gebot im Rahmen einer Ausschreibung - dies gilt für PV, Biomasse (neu und repowert ab 0,5 MWelEngpassleistung), Windkraft, Wind&Wasser
oder
- der azW ist bereits in der EAG-MPV festgelegt - dies gilt für Wasserkraft, Biomasse (neu und repowert kleiner 0,5 MWel Engpassleistung), Biogas (neu), Nachfolgeprämie Biomasse und Biogas. Die Marktprämie wird bei diesen Anlagen per Antrag (ohne Ausschreibung und Gebotslegung) gewährt.
Ausschreibungsverfahren
Es sind folgende Höchstpreise für 2024 und 2025 festgelegt, bis zu denen Gebote (=Einreichung) in der Ausschreibung berücksichtigt werden können:
- PV 8,98 c/kWh
- Biomasse (neu) 19,32 c/kWh
- Biomasse (repowert) 18,14 c/kWh
- Wind (neu, erweitert) 9,60 c/kWh
- Wind&Wasser in gemeinsamer Ausschreibung 10,08 c/kWh
Antragsverfahren
Es sind folgende azW in der Verordnung für 2024 und 2025 festgelegt (siehe §9 EAG-MPV):
- Wasserkraft 5,00 Cent/kWh bis 20,4 Cent/KWh abhängig von der Art und Größe der Anlage
- Biomasse 8,46 Cent/kWh bis 25,75 Cent/kWh abhängig von der Art und Größe der Anlage
- Biogas 23,83 Cent/kWh bis 32,83 Cent/kWh abhängig von der Art und Größe der Anlage
**Hinweis: Die Berechnung der Marktprämie unterliegt aufgrund der durchschnittlichen Marktpreisberechnungen Schwankungen! Eine generelle Aussetzung der Marktprämie würde bei negativen Preisen im Marktgebiet Österreich erfolgen.
Ergibt sich bei den Berechnungen der Marktprämie pro Anlage ein Wert kleiner null, wird die Marktprämie für Windkraftanlagen mit einer Engpassleistung unter 20 MW, Wasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung unter 20 MW, Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter 5 MW sowie Anlagen auf Basis von Biomasse und Biogas mit null festgesetzt. Bei größeren Anlagen (Windkraftanlagen ab 20 MW, Wasserkraftanlagen ab 20 MW, PV ab 5 MW) haben, sofern der Referenzmarktwert bzw. der Referenzmarktpreis den anzulegenden Wert um mehr als 40% übersteigt, 66% des übersteigenden Teils der EAG-Förderabwicklungsstelle rückzuvergüten. Der an die EAG-Förderabwicklungsstelle zu leistende Betrag ist bei Auszahlung der nächsten Marktprämien in Abzug zu bringen.
Förderdetails
- Die Marktprämie wird nur für eingespeisten/vermarkteten Strom gewährt und nur bis zur Engpassleistung laut Antrag (Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen den gemessenen Viertelstundenwerten und der Engpassleistung).
- Für Eigenverbrauch wird keine Marktprämie gewährt.
- Bei der Vermarktung (frei wählbar an wen der Strom verkauft wird) ist zu beachten, dass nicht der individuell erzielte Preis für die Höhe der Marktprämie relevant ist, sondern der als Durchschnittswert ermittelte Referenzmarktpreis oder Referenzmarktwert, welcher nach den gesetzlich festgelegten Kriterien (§12 und §13 EAG) durch die Förderstelle ermittelt wid.
- Marktprämien werden für eine Dauer von 20 Jahren gewährt. Stichtag ist der Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage bzw. der Erweiterungen/Revitalisierung bei der EAG-Förderabwicklungsstelle.
- Die Auszahlung der Markprämie erfolgt monatlich.
- Je nach genutzter erneuerbarer Quelle sind verschiedene ökologische Anforderungen als Voraussetzung im EAG und der EAG-Marktprämien Verordung (EAG-MPV) definiert bzw. erfolgen Abschläge beim Zuschlagswert der Ausschreibung z.B. 25% für PV-Anlagen im Gründland/Landwirtschaftsflächen.
- Anlagen müssen nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Regeln gemäß § 22 des Energie-Control-Gesetzes ferngesteuert regelbar und mit einem Lastprofilzähler oder unterhalb der Grenze des § 17 Abs. 2 ElWOG 2010 mit einem intelligenten Messgerät gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 ausgestattet ist. Bei Verwendung eines intelligenten Messgerätes müssen die Energiewerte pro Viertelstunde gemessen, ausgelesen und verwendet werden.
- Markprämien werden entweder im Rahmen einer Ausschreibung (Wind, PV) oder im Antragsverfahren (Biomasse, Biogas, Wasserkraft) gewährt.
- Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. Die Abgabe mehrerer Gebote für ein und dieselbe Anlage ist unzulässig.
- Die Gebote beim Ausschreibungsverfahren werden nach der Höhe des Gebotswertes aufsteigend gereiht. Bei gleichem Gebotswert und gleicher Gebotsmenge entscheidet das Los. Der Zeitpunkt der Gebotsabgabe ist nicht relevant.
- Besteht für bestehende PV-Anlagen eine aufrechte 'alte' ÖMAG-Tarifförderung, ist eine Marktprämie für die Anlagenerweiterung möglich, wenn für die Erweiterung durch einen virtuellen Zählpunkt eine von der Bestandsanlage gesonderte Bilanzgruppenmitgliedschaft realisiert wird.
- Stromspeicher sind nicht förderbar.
- Für neu errichtete Anlagen wird eine Förderung unabhängig davon gewährt, ob ein bestehender Zählpunkt weiterverwendet wird oder nicht.
- Im azW ist die USt nicht enthalten.
- Hinterlegung von Geld als Zulassung zum Ausschreibungsverfahren: Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG-Förderabwicklungsstelle für die Gebotsabgabe und danach eine zweite Sicherheitsleistung hinterlegen - im Prinzip zielt diese darauf ab, dass die Anlagen auch realisiert werden und diese den technischen/ökologischen Anforderungen entspricht. Falls es zur Einbehaltung der Sicherheitsleistungen = Pönale kommt, fließt das Geld dem Förderkontingent zu. Die Sicherheitsleistungen werden an den Bieter rückerstattet (ohne Verzinsung), sobald die Anlage fristgerecht errichtet/revitalisiert/erweitert wurde oder falls das Gebot nicht zum Zug kam oder der Bieter sein Gebot noch vor Ende der Ausschreibung zurückgezogen hatte. Gebote für unter 100 kW müssen keine Sicherheitszahlung im Voraus leisten, aber eine Pönale von 50 Euro pro kW bzw. kWpeak für das Scheitern eines Projektes - z.B. falls die Anlage nicht fristgerecht fertiggestellt wird, unrichtige Angaben gemacht wurden.
- Inbetriebnahme-Fristen ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Abwicklungsstelle bzw. beim Antragsverfahren nach Annahme des Förderantrages
- Photovoltaik (bis 100 kWp): 6 Monate (2x9-monatige Verlängerungsmöglichkeit)
- Photovoltaik (größer 100 kWp): 12 Monate (12-monatige Verlängerungsmöglichkeit)
- Anlagen auf Basis von Biomasse: 36 Monate (12-monatige Verlängerungsmöglichkeit)
- Windkraftanlagen: 36 Monate (12-monatige Verlängerungsmöglichkeit)
- Wasserkraftanlagen: 36 Monate (12-monatige Verlängerungsmöglichkeit - zwei Mal möglich)
- Die Inbetriebnahme ist der EAG-Förderabwicklungsstelle durch eine Bestätigung des Netzbetreibers nachzuweisen.
- Spezifische Förderdetails je nach Energieträger finden sich im EAG und der EAG Marktprämien Verordnung (EAG-MPV)
- Die Förderung mittels Marktprämie ist nicht kombinierbar mit EAG-Investitionszuschüssen, KIP-Mitteln, BZ-Mitteln und nicht mit anderen Bundes- Landes- oder Gemeindeförderungen kombinierbar.
- PV-Anlagen für die der Nullsteuersatz Anwendung findet, können eine EAG-Marktprämienförderung erhalten.
Einreichung
- online bei der EAG-Abwicklungsstelle
- Vor Inbetriebnahme (Baubeginn darf erfolgt sein - Bestellung/Auftrag dazu muss nach dem 1. Jänner 2022 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen zur EAG-Marktprämienförderung) liegen)
- Antragsverfahren: laufend Einreichungen (Anträge auf Marktprämie) möglich
- Ausschreibungsverfahren: Einreichung innerhalb von Fristen durch Abgabe eines Gebots spätestens bis zum Gebotstermin
Gebotstermine 2024 und 2025 für PV, Biomasse, Wind sowie Wind&Wasser finden Sie tagesaktuell im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle.
Tipp
Die vorbereitende Eingabe ihrer Projektdaten vor der Einreichung ist jederzeit möglich: EAG-Portal
Achtung: Die Inbetriebnahme, darf frühestens erst nach dem Zuschlag zum Gebot erfolgen bzw. Annahme des Förderantrags beim Antragsverfahren!
Unter Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage zu verstehen, was durch die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber nachzuweisen ist. Bei Revitalisierung von Wasserkraftanlagen gilt die erstmalige Inbetriebsetzung nach Durchführung sämtlicher Revitalisierungsmaßnahmen als Inbetriebnahme.
Weitere Informationen
- Photovoltaik EAG Investitionszuschuss
- Stromvermarktung über ÖMAG Marktpreis
- Ein Herkunftsnachweis wird vom Netzbetreiber kostenlos in der Stromnachweisdatenbank ausgestellt.
- kostenfreie Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank
- Energieberatung für NÖ Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)