Ökomanagement - Beratungen
Förderung Beratungsleistung für Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie Umwelt- und Klimaschutz
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft, Verein, Non Profit Organisation
Fördergegenstand: Beratung/Dienstleistung
Förderhöhe: 50 % - 100 % je nach Modul und Einreicher
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Beratung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) Ökomanagement Infoline
+43 2742 9005 19 090
oekomanagement@oekomanagement.at
Förderinformation-Non Profit
Förderrichtlinien
BeraterInnen pro Modul
Online-Antrag
Ökomanagement NÖ
Ökomanagement NÖ ist das Regionalprogramm des Bundeslandes Niederösterreich und des Klima- und Energiefonds (KLIEN) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die im Rahmen von Ökomanagement NÖ gewährten Förderungsmittel werden vom Land Niederösterreich bereitgestellt und aus Bundesmitteln kofinanziert (KLIEN - öffentlich-öffentlichen Partnerschaft gem. § 10 (3) BVergG 2018).
Gefördert werden
- Externe Beratungsleistungen
- in vordefinierten Themenfeldern/Modulen
Zum Beispiel Planungen, Konzepterstellung und Ausschreibungen für messbare Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeitsberichte/CSR Beratung, Einführung EMAS/ISO/Umweltzeichen, Abfallwirtschaftskonzepte, United Against Waste (UAW) – Küchenprofi, Ökoprofit-Beratungen, Erstinformation zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften Gemeinden, Mobilitätsmanagment Gemeinden/öffentliche Einrichtungen, Neubau, Sanierung/Dämmung, Heizungsoptimierung, Solarenergie, Ressourcensparen etc.
Förderhöhe
Für Gemeinden:
- 100 % für Modul Potentialanalysen - die Details dazu finden Sie bei Energieberatung NÖ
- 75 % für alle anderen Module - Pro Modul werden zwischen 1 bis 20 Beratungstage pro Jahr anerkannt (siehe Tabelle in der Förderinformation)
Die angeführten Prozentsätze beziehen sich auf einen maximalen Stundensatz von 90 Euro Netto bzw. 108 Euro (inkl. USt) bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen.
Förderdetails
- Bei Teilnahme muss Bereitschaft zur Umsetzung von messbaren Maßnahmen, welche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, vorhanden sein.
- Die Förderung kann nur zuerkannt werden, wenn die geplanten Maßnahmen mit Einspareffekten durch einen Ökomanagement NÖ-Berater oder eine Beraterin in die Maßnahmendatenbank eingetragen und in weiterer Folge die Daten über die realisierten Maßnahmen dem Programmmanagement von Ökomanagement NÖ zum Eintrag in die Maßnahmendatenbank zur Verfügung gestellt werden.
- Die individuelle Beratung zu unterschiedlichen Beratungsthemen (Module) kann umfangreicher sein - es werden jedoch nur die angegebenen max. förderbaren Tage für die Förderung anerkannt.
- Es werden die Nettokosten gefördert - bis zum maximalem Tagessatz von 800 Euro netto. Die Mehrwertsteuer für den Gesamtbetrag wird über die beratene Organisation abgeführt. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen gilt der Bruttobetrag von 864 Euro (Tagsatz) als förderfähig.
- Schulen erhalten max. 75 % bzw. Umweltzeichen Schulen max. 100 % des Höchststundensatzes
- Alle anderen NON-Profit Organisationen erhalten max. 50 % des Höchststundensatzes
- Die umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen werden zur Gänze der Umweltförderung im Inland angerechnet.
- Die Fördermittel sind beschränkt, Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet.
Förderablauf
1. Auswahl Berater:in und Auswahl Beratungsthema
2. Online-Antrag zur Teilnahme
3. Teilnahmebestätigung: Sie erhalten vom Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) eine schriftliche Bestätigung über Ihre Teilnahme an Ökomanagement NÖ per E-Mail.
4. Durchführung der Beratung: Mit der Beratung darf ab Datum des Förderantrages ohne Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung begonnen werden. Der tatsächliche Umfang an förderbaren Beratungstagen wird erst in der Förderzusage mitgeteilt. Rechnungen, die sich auf Leistungen vor dem Einlangen des Förderantrages beziehen, können nicht anerkannt werden. Führen Sie das ausgewählte Förderprogramm im Sinne der Einreichung durch und Ihr/Ihre Ökomanagement NÖ Berater:in trägt Ihre geplanten Maßnahmen in die Maßnahmendatenbank ein.
5. Endabrechnung - online Auszahlungsansuchen. Der/Die Berater:in legt Ihnen eine Rechnung über die gesamten geleisteten Beratungstage und übermittelt Ihnen die zur Abrechnung erforderlichen Beilagen. Mit diesen können Sie elektronisch das Auszahlungsansuchen stellen. Dazu benötigen Sie den Scan der bereits bezahlten Rechnung sowie des Zahlungsnachweises. Bei Beratungen zur EMAS oder ISO 14.001 Einführung, Re-Zertifizierungen und Umweltzeichen sind die entsprechenden Zertifikate nachzuweisen. Bei Beratungen zur Potentialanalyse Gemeinden Energieberatung NÖ ist das Beratungsprotokoll nachzuweisen. Danach erfolgt die Auszahlung.
6. Maßnahmenabfrage: Sie werden von einem Vertreter von Ökomanagement NÖ zur Abfrage der realisierten Maßnahmen kontaktiert und zur Überprüfung gegebenenfalls persönlich aufgesucht. Sie stellen Ökomanagement NÖ die notwendigen Daten für die Erfassung der umwelt- und klimarelevanten Effekte Ihrer realisierten Maßnahmen zur Verfügung, welche von Ökomanagement NÖ in die Maßnahmendatenbank eingetragen werden.
7. Nochmalige Teilnahme: Grundsätzlich kann jedes Beratungsthema nur einmal pro Jahr beantragt werden, weitere Anträge zu anderen Beratungsthemen können nur im Umfang von insgesamt maximal 10 Tagen pro Kalenderjahr beantragt werden. Ein neuer Teilnahmeantrag kann im folgenden Jahr erst nach Abschluss der Teilnahme(n) des Vorjahres gestellt werden.
Weitere Informationen
- Potenzialanalyse 100% Förderung über Energieberatung NÖ
- Best-Practise-Beispiele NÖ Ökomanagement
- Ökomanagement NÖ für Betriebe
- Öko-Scheck
- Geförderte Beschaffungsprojekte für innovative Produkte und Dienstleistungen
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)