Schutz vor Naturgefahren in Gefahrenzonen
Förderung für den nachhaltigen Schutz vor Wildbäche, Lawinen und Erosion durch Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)
Short Facts
Förderhöhe: 30 - 62 %, in Einzefällen bis zu 90 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Wenden Sie sich bei kleinerem Sanierungsbedarf
an bestehenden Schutzanlagen umgehend an die angegebenen Kontakte.
Kontakt & Links
die.wildbach, Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)
Sektion Wien, Niederösterreich und Burgenland
sektion.wnb@die-wildbach.at
NÖ West - DI Eduard Kotzmaier
+43 2752 52 614 0
melk@die-wildbach.at
NÖ Ost - DI Stephan Vollsinger
+43 2622 22 458
wrneustadt@die-wildbach.at
Bund-Förderdetails-TechnischeRichtlinien
die.wildbach
Die Förderung beruht auf dem Wasserbauten Förderungsgesetz (1985). Der Bund stellt jährlich Mittel für Maßnahmen der WLV zur Verfügung. Die Förderungsmittel können für die Planung und Umsetzung von Schutzprojekten sowie die Erhaltung von Schutzanlagen und die Sanierung schutzwirksamer Wälder eingesetzt werden.
Gefördert werden
- Unterbindung der Geschiebebildung sowie Zurückhaltung von Verwitterungsprodukten in den Einzugsgebieten der Wildbäche
- Verbesserung des Wasserhaushaltes sowie unschädliche Ableitung des Wassers Geschiebes in den Einzugsgebieten der Wildbäche
- Beruhigung und Begrünung von Anbrüchen und Rutschflächen, insbesondere an wasserbedrohten Bergflanken durch Sicherung des Böschungsfußes, Hangentwässerung, Aufforstungs- und Bodenbindungsmaßnahmen
- Vorbeugung gegen neue Runsen und Rutschungen, neuer Lawinengebiete, Felssturz und Steinschlag
- Schutz gegen Lawinen, Felssturz, Steinschlag und Muren
- Betreuung und Instandhaltung der Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen sowie Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung
Sofern das Gebiet über einen, durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) bewilligten, Gefahrenzonenplan verfügt. Für NÖ sind digital vorliegende Gefahrenzonenpläne im NÖ Atlas unter Kartencenter Hochwasser – Gefahrenzonen WLV, dargestellt.
Bitte beachten Sie: Nicht jeder wilde Bach ist ein Wildbach. Aber auch kleine Bäche im Hügelland können Wildbäche sein.
FörderwerberIn
- Gemeinde
- Andere Interessierte wie beispielsweise Wassergenossenschaft
Förderhöhe
Die Planungskosten für Maßnahmen der WLV trägt zu Gänze der Bund.
Für Umsetzung, Erhaltung und Sanierungen beträgt die Förderhöhe normalerweise 60 %
Tipp: Kleinere Sanierungsarbeiten und Pflegemaßnahmen an bestehenden Schutzmaßnahmen können rasch und unbürokratisch über einen Betreuungsdienst der WLV finanziert und durchgeführt werden. Wenden Sie sich umgehend an die angegebenen Kontakte.
Fördervoraussetzungen
- Die Gemeinde verfügt über einen vom BMNT genehmigten Gefahrenzonenplan und beachtet diesen in der Raumplanung sowie im Bauwesen und Sicherheitswesen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass nicht durch technische Schutzmaßnahmen nachträglich Fehler in der Raumordnung wie beispielsweise die Besiedelung von gefährdeten Gebieten, behoben werden müssen. Der Gefahrenzonenplan ermöglicht eine objektive Auswahl und Dringlichkeitsreihung von Anträgen auf Schutzmaßnahmen.
- Eine weitere wichtige Voraussetzung dafür, dass die Planung eines Schutzprojektes in Angriff genommen werden kann, ist die grundsätzliche Erklärung der Interessenten, wie z.B. die Gemeinde, zur Leistung des Eigenanteils "Interessentenbeitrag".
Förderdetails
Gemeinden können bei der örtlich zuständigen Stelle der Wildbach- und Lawinenverbauung die Durchführung und Förderung von Schutzmaßnahmen beantragen, Einreichung vor Projektbeginn.
Sofern ein Schutzvorhaben als förderungswürdig und im öffentlichen Interesse beurteilt wurde, kann die zuständige WLP die Planung in Angriff nehmen. In der Regel übernimmt die WLP- "die.wildbach" - auch die Abwicklung der erforderlichen Behördenverfahren für die Interessenten.
Weitere Informationen
- Land NÖ: Gefahrenzonenpläne
- Definition Wildbach
- NÖ-Atlas - Darstellung Einzugsgebiete und Gefahren durch Wildbäche im Kartenblatt Hochwasser (Aktivierung WLV Themen in der Karte)
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)