Umwelt-Gemeinde-Service

Natur im Garten

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung naturnaher, klimafitter Grünräume und Ortszentren

"Natur im Garten" ist eine Bewegung des Landes NÖ zur Förderung naturnaher und  umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und -bewirtschaftung. Teil der Bewegung ist die Vergabe von Fördermitteln in Form nicht rückzahlbarer Beihilfen für Projekte die den Grundsätzen und Richtlinien von „Natur im Garten" entsprechen, insbesondere für innovative Projekte von öffentlichem Interesse. Ziel der Förderung ist die Errichtung, Gestaltung und Pflege von öffentlichen Grünräumen gemäß den Grundsätzen und Kriterien von „Natur im Garten“. Weiteres Ziel ist es, Grundlagen-, Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Sinne der Bewegung „Natur im Garten“ zu unterstützen und deren Ergebnisse zu verbreiten.

Der fortschreitende Klimawandel ist eine Herausforderung unserer Zeit. Die klimagerechte Gestaltung von Grünräumen kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dem Klimawandel entgegenzuwirken und sich an die Auswirkungen anzupassen. Die „Natur im Garten“ Förderung für klimafitte Grünräume und Ortszentren soll die Resilienz der innerörtlichen (Grün-) Räume erhöhen, das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität in Zentren und Orten der Begegnung verbessern, die Biodiversität erhöhen, den lokalen Wasserhaushalt im Grünraum verbessern sowie die kommunalen Grünräume an den Klimawandel anpassen.

Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen in Zusammenhang mit naturnaher und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung: 

  1. Investitionen und investitionsgebundene Leistungen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung und – anteilsmäßig – unmittelbar damit verbundene Maßnahmen wie Planung, bestimmte bauliche Maßnahmen und Eigenleistungen.
  2. Forschungsvorhaben zur nachhaltigen Garten- und Grünraumgestaltung und Garten- und Grünraumbewirtschaftung soferne sie  wichtige Grundlagen für zukünftige Entscheidungen, Maßnahmen oder Investitionen im Rahmen der Grundsätze der Bewegung „Natur im Garten“ liefern.

FörderwerberIn

  • Gemeinde u.a. öffentliche Institution
  • Verein, Organisation, Unternehmen sofern sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen

Förderhöhe

maximal  € 30.000,-- pro Antragsteller bzw. Antragstellerin und Kalenderjahr bzw. je nach Maßnahme, Lage und Bekenntnis zu NIG-Grundsätzen unterschiedliche % und Zuschläge:

Fördergegenstand 1 - Basisfördersatz 25 % - mit Zuschlägen bis zu max. 40%

  • "NIG-Zuschlag" mit Erhöhung auf maximal € 35.000,-- pro Antragsteller bzw. Antragstellerin und Kalenderjahr:
    • +5% für Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz im Gemeindegebiet (Unterschrieben durch Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin der Gemeinde) oder
    • +10% für Natur-im-Garten Gemeinden (mit Gemeinderatsbeschluss über die Einhaltung der „Natur im Garten“ Kriterien im Gemeindegebiet)
  • "Lage-Zuschlag" mit Erhöhung auf maximal € 40.000 (bei gleichzeitigem NIG-Zuschlag) bzw. maximal € 35.000 pro Antragsteller bzw. Antragstellerin und Kalenderjahr:
    • + 5% für Projekte, die im Bauland-Kerngebiet bzw. in ausgewiesenen Zentrumszonen umgesetzt werden

Fördergegenstand 2 - max. 70%

Hinweis: Für besonders innovative Vorhaben (Pilotprojekt, Vorzeigeprojekt mit Wirkung auf Multiplikatorinnen und Multiplikatoren etc.) sind jeweils auch höhere Fördersatz möglich.

Förderdetails

  • Förderbar sind Projekte mit Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro
  • Der Projektzeitraum ist in der Projektbeschreibung zu definieren und wird i.R. von der Förderstelle als Umsetzungszeitraum anerkannt. Innerhalb 1 Jahres nach der Schlussrechnung muss die widmungsgemäße Verwendung spätestens nachgewiesen werden, sonst erlischt die Förderzusage.
  • Zustimmung zu Veröffentlichungen und zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch NIG/Land NÖ
  • Kann mit anderen Förderungen (Blau-Gelber Bodenbonus, KLAR! Invest) kombiniert werden bis max. 100 %

Für Fördergegenstand 1: Bei Planung, Errichtung und Erhaltung muss Folgendes sichergestellt sein:

  • Keine Anwendung von Pestiziden, ausgenommen Pflanzenschutzmittel des Bio-Landbaus - empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte
  • Keine Anwendung chemisch-synthetischer Düngemittel – darunter können auch als „organisch-mineralisch“ bezeichnete Dünger fallen – empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte.
  • Keine Verwendung von Torf und torfhaltigen Produkten – auch Bio-Erden können Torf enthalten - empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte.
  • Vielfalt an Strukturen und Arten bei der Bepflanzung.
  • Verwendung standortgerechter, klimafitter, vorwiegend heimischer bzw. sonstiger ökologisch wertvoller Pflanzen bei Bepflanzungsmaßnahmen.
  • Verwendung von Pflanzen mit Herkunft möglichst aus regionaler und biologischer Produktion.
  • Anlagen müssen öffentlich zugänglich und mit den zur Verfügung gestellten Fördertafeln gekennzeichnet sein.
  • Erhaltung für mindestens 5 Jahre in gutem Pflegezustand
  • Eine Fachplanung, die den Kriterien von Natur im Garten entspricht. Es wird die geförderte Gestaltungsberatung von Natur im Garten zu Projektbeginn empfohlen. Der Förderungsgeber behält sich vor, die fachliche Qualität der Projektentwürfe bei Antragstellung zu prüfen und bei mangelnder Qualität den Antrag zurückzustellen oder abzuweisen.
  • Alle an der Ausführung beteiligten Firmen sind ausdrücklich davon zu informieren, dass bei diesem Auftrag die Kriterien von Natur im Garten auch im weiteren Sinn einzuhalten sind.
  • Pflege durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal

Hinweis:
Als ausreichend qualifiziert gelten Personen mit abgeschlossener ökologisch-gärtnerischer Ausbildung, Personen mit fachlich gleichwertiger Ausbildung bzw. Kenntnissen sowie Absolventen des Ausbildungslehrganges für Ökologische Grünraumpflege.

Tipp

Werden Sie Natur-im-Garten Gemeinde.

Einreichung

  • Einreichung jederzeit möglich - Formulare auf der Förderwebsite
  • online Einbringung oder per e-mail an die Förderstelle 
  • Vor Projektbeginn - bis auf Kleinförderungen
  • Kleinförderungen - d.h. Förderbarwert bis 5.000 Euro - Antragstellung auch noch nach Projektumsetzung, bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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