Nahversorgung - NAFES
Förderung zur nachhaltigen Sicherung der Nahversorgung sowie Attraktivierung von Stadt- und Ortskernen durch Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gesellschaft im Alleineigentum der Gemeinde, Wirtschaftsverein, Stadtmarketingsorganisation
Fördermodell: Investitionsförderung
Förderhöhe: Infrastuktur- und Marketingmaßnahmen: max. € 100.000,- bzw. max. 30 %
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs: max. 40 % bzw. max. € 125.000,- (max. € 25.000,- für "Laden ohne Verkaufspersonal")
Laufzeit: bis 31.12.2026
Einreichzeitpunkt: vor der Umsetzung
Kontakt & Links
NAFES Geschäftsstelle WKNÖ
Mag. Wolfgang Fuchs
+43 2742 851 193 10
nafes@wknoe.at
NAFES
Formulare und Richtlinien
Die Niederösterreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Einkaufs in Stadt- und Ortszentren (NAFES) unterstützt mit Fördermittel des Landes NÖ und der WKNÖ die Bemühungen der Gemeinden und der örtlichen Wirtschaft, die Stadt- und Ortskerne attraktiver zu gestalten und eine Grundversorgung aufrecht zu erhalten. Geeignete Maßnahmen werden durch das Anbieten von Förderberatungen und durch finanzielle Beiträge unterstützt. Die engen Zusammenhänge zwischen Handels- und Gemeindeentwicklung bzw. Konsumverhalten der Bevölkerung sollen zudem verstärkt bewusst gemacht werden. Das Ziel der NAFES ist es, den Start von Maßnahmen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen und ein eigenständiges Fortbestehen der Maßnahmen zu erwirken.
Förderungswürdige Maßnahmen
- Infrastrukturelle Investitionen und kombinierte kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Standortqualität, z.B. Radabstellplätze , kombinierte kommunale Maßnahmen wie Leerflächenprojekte oder gestalterische Maßnahmen zur Attraktivierung von Gebäudefassaden.
- Investive Maßnahmen der Gemeinden zur Sicherung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs - z.B. durch Gebäudeerrichtung, Sanierung oder Ankauf der Ladeneinrichtung.
- Insbesondere geht es darum den letzten verbleibenden Nahversorger zu erhalten.
- Der Betreiber, die Betreiberin verpflichtet sich die Richtlinien der Förderaktion "Nah versorgt" einzuhalten!
- Besonderheit „Läden ohne Verkaufspersonal“ (d. h. während Öffnungszeiten täglich weniger als halbtags besetzt) gelten eingeschränkt als soziale Treffpunkte, können nur bedingt zusätzliche Serviceleistungen erbringen. Solche Läden sind dann durch NAFES förderbar, sofern die Bemühungen zur Ansiedlung eines Ladens mit Verkaufspersonal erfolglos waren bzw. wenn sie vorzugsweise im innerörtlichen Leerstand angesiedelt werden.
- Marketingmaßnahmen zur Verbesserung des Einkaufs in Stadt- und Ortskernen, beispielsweise Maßnahmen zur Professionalisierung von Werbegemeinschaften, Positionierung für spezielle Zielgruppen, Kooperation mehrerer Einkaufsstädte sowie Beratungsleistungen und Schulungen von UnternehmerInnen bzw. Wirtschaftstreibenden.
Förderdetails
- Die förderfähigen Maßnahmen sind auf eine nachhaltige, länger andauernde positive Auswirkung auf den Stadt- bzw. Ortskern und seine Betriebe auszurichten.
- Die förderbaren Maßnahmen haben etwaige Gesamtkonzepte für die Stadt- und Ortskerne zu berücksichtigen.
- Die Bevölkerung sowie alle zum Thema Ortsmarketing bestehenden Interessensgruppen sind vom/von der FörderwerberIn soweit als möglich einzubinden, um eine breite Akzeptanz innerhalb der Gemeinde zu gewährleisten.
- Die Finanzierbarkeit und Realisierbarkeit der geplanten Maßnahmen ist mittels eines Finanzplanes zu belegen.
- Nicht förderfähig sind Ankaufskosten für Grundstücke und Gebäude sowie Umsatzsteuer, sofern der/die FörderwerberIn vorsteuerabzugsberechtigt ist. Weiters Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 3.000 Euro.
- NAFES-Förderungen werden als De-mimimis-Beihilfen lt. geltender EU-Verordnung vergeben.
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)