Umwelt-Gemeinde-Service

Muster­sanierung

Symbol Fördergeber Bund

Förderung innovativer Sanierungen öffentlicher oder betrieblicher Gebäude

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt innovative Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden, die über das übliche Sanierungsausmaß hinausgehen. 

Gefördert werden

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zu bestehenden -  überwiegend betrieblich bzw. öffentlich genutzten - Gebäuden, die älter als 15 Jahre (Datum der erstmaligen Baubewilligung):

  • Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie

Förderbar sind Sanierungsprojekte, die Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung sowie zur effizienten Energienutzung enthalten.

Ad thermische Gebäudesanierung - förderbare Maßnahmen

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der untersten und obersten Geschoßdecke bzw. des Daches/Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren - jedoch keine Kunststofffenster und -türen
  • Außenliegende bewegliche und unbewegliche Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
  • Extensive und intensive Dachbegrünung und solare Gründächer
  • Fassadenbegrünung: fassadengebundene und bodengebundene Begrünung

Ad Steigerung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung - förderbare Maßnahmen

  • Umstellung auf LED-Systeme
  • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme, soweit diese nicht laut der OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben sind.
  • Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring (EVM)
  • Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B: Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
  • Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
  • Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwassers (inkl. zweitem Leitungsstrang) sowie Anlagen zur Regenwassernutzung

Ad Anwendung erneuerbarer Energien - förderbare Maßnahmen

  • PV- Anlagen wie PV-Fassaden (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauches des beantragten Gebäudes und des Stromverbrauchs der direkt (keine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz) über die PV-Anlage mitversorgten Gebäude
  • Biomasse-Einzelanlagen, Wärmepumpen, Nah-/Fernwärmeanschluss (inkl. Baukostenzuschüsse und Anschlussgebühren)
  • Thermische Solaranlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung
  • Free-Cooling-Systeme im Wärmepumpensystem (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)

FörderwerberIn

  • Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften (Gemeinden)
  • natürliche und juristische Person in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten
  • Verein, konfessionelle Einrichtung

Förderhöhe

Förderbasis sind die umweltrelevanten Investitionskosten. 

Einmaliger Netto-Investitionszuschuss der förderbaren Kosten - max. € 800.000 pro Projekt bzw.

  • max. 40 % für die thermisch-energetische Gebäudesanierung sowie für Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz

Zuschläge sind bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze möglich!

Zuschlag von je 15 % der förderbaren Kosten möglich bei:

Zuschläge von je 5 % der förderbaren Kosten möglich bei:

  • überwiegender Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Flachs, Hanf, Schafwolle, Holzfasern (Holzfaserdämmplatten sowie Einblas und Schüttdämmstoffe aus Holzfasern), Holzschnitzel und Späne (Einblas- und Schüttdämmstoffe), Baumwolle, Kokosfaser, Stroh- und Wiesengras, Schilfrohr, Getreidegranulat, Kork, Zellulose), und Myzelbasierende Dämmungen bzw. solche, die Kriterien des österreichischen Umweltzeichens oder von natureplus entsprechen

Bei Erfüllung der Mindestanforderungen für folgende Handlungsfelder des klimaaktiv Kriterienkatalogs können Zuschläge auf den Basisfördersatz vergeben werden:

  • C.4.1a Ökoindex des Gesamtgebäudes BG3 + 5 %
  • C.4.2 Entsorgungsindikator + 5 %
  • C.4.3 Kreislauffähigkeit und Rückbaukonzept + 5 %

Zuschlag für 4 Jahre EVM-Betreuung: Wird mit einem befähigten Unternehmen ein EVM Betreuungsvertrag über zumindest vier Jahre nach Fertigstellung abgeschlossen, kann ein pauschaler Zuschlag von 4.000 Euro vergeben werden.

Hinweis: Durch beihilferechtlichen Höchstgrenzen - je nach Unternehmenseinstufung - können sich die max. % Satz auch reduzieren! Gemeinden haben in der Mustersanierung eine  beihilfenrechtliche Höchstgrenze von 50 %.

Förderdetails

  • maximal 2 Standorte pro EinreicherIn im Rahmen dieser Ausschreibung
  • mindestens € 35.000 förderbare Projektkosten (umweltrelevante Investitionskosten)
  • Die Mustersanierung muss bis spätestens 17.4.2027 abgeschlossen sein.
  • Anforderungen für den heizenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor, Luftdichtheit und Anteil an erneuerbaren Energieträgern siehe Ausschreibungsdokument Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte.
  • Thermische Solaranlagen müssen die Kriterien nach dem "Österreichischen Umweltzeichen" oder nach der „Solar Keymark“-Richtlinie erfüllen.
  • Holzzentralheizungsgeräte - Emissionswerte im Volllastbetrieb gemäß Typenprüfbericht müssen die Anforderungen der Umweltzeichenrichtlinie für Holzheizungen UZ 37 erfüllen. Die jedenfalls förderfähigen Kessel siehe unter: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme | Umweltförderung
  • Wärmepumpen - Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) darf 55 °C nicht überschreiten oder es wird eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 nachgewiesen. Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 1.500 (nach 5. IPCC Sachstandbericht) nicht überschreiten. 
  • Ein Energieverbrauchsmonitorin (EVM)-System ist zu implementieren und die erforderliche Messausstattung zu installieren (Kosten dafür förderbar). Details und Vorlagen zum EVM - siehe Leitfaden Anhang 1. Das Monitoringkonzept zum EVM-System muss noch vor der Antragstellung der Beratungsstelle vorgelegt und ein verpflichtendes Beratungsgespräch hat vor Antragstellung und bis spätestens  01.04.2025 zu erfolgen.
  • Die überwiegende betriebliche/öffentliche Nutzung des Gebäudes bedeutet mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche. Untergeordnete Anteile zur privaten Nutzung bzw. Wohnnutzung werden mitgefördert.
  • Nicht förderbar sind Gebäude, welche in den letzten 10 Jahren nicht zumindest eine Heizperiode beheizt waren.
  • Nicht förderbar sind Wärmeverteilung und Wärmeabgabesysteme in Gebäuden
  • Nicht förderbar ist eine Gebäude-Sanierung, wenn gleichzeitig eine Gebäudeerweiterungen um mehr als 100% des urpsrünglich beheizten Volumens vorgenommen wird (Zubau ist größer als der sanierte Gebäudeteil). Bei Vergrößerung des beheizten Raumvolumens im Zuge der Sanierung (z.B. Dachgeschoßausbau, Anbauten etc.) sind die Kosten der thermischen Sanierung, des neu errichteten Heizsystems und der Beleuchtungsoptimierung im Ausmaß der Erweiterung nicht förderbar.
  • Planungskosten werden im Ausmaß von bis zu 15 % der förderbaren materiellen umweltrelevanten Investitionkosten mitgefördert.
  • Keine weitere Bundesförderung für die in der Mustersanierung geförderten Maßnahmen (z.B. Wohnbauförderung oder Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz). Ausnahme: gewisse Förderaktionen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) sowie der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH. Ebenfalls Kombinierbar sind Landesförderungen (bis zur behilfenrechtlichen Höchstgrenze) und Bedarfszmittelzuweisungen für Gemeinden. Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) werden nicht als Doppelförderung angesehen und sind kombinierbar.
  • Für PV-Anlagen mit Nullsteuersatz wird keine Förderung aus der Mustersanierung gewährt.
  • Bei Mustersanierung mehrerer Gebäude als Konsortium: Konsortialvertrag und Festelegung des Lead-Partners (Rechnungsfreigabe etc.) erforderlich.
  • Formal korrekte Förderanträge werden fachlich und inhaltlich von der KPC evaluiert. Die Entscheidung/Fördergenehmigung erfolgt durch den Klima- und Energiefonds gereiht nach Eintreffen des vollständigen Förderansuchens. 
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt in 2 Teilbeträgen - nach der Endabrechnung und nach Übermittlung des Optimierungsberichtes inkl. Endabnahme durch die Beratungsstelle - dazu müssen die Daten des EVM und des Optimierungsberichtes spätestens 15 Monate nach Fertigstellung der Mustersanierung an die BeratungsexpertInnen übermittelt werden. Wird die Frist nicht eingehalten kommt es zur Reduktion der Förderhöhe.

Tipps

  • Für eine problemlose Einreichung und Abwicklung des Antrags wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme für eine  kostenlose Einreich- bzw. Planungsberatung empfohlen.
  • Am Besten die klimaaktiv Kriterien bereits für die Planungsphase und für Ausschreibungskriterien verwenden. Die Erreichung des klimaaktiv Gold zertifizierte Gebäude ist für den Zuschlag von 5 % zum Fördersatz erforderlich. Im Zuge der klimaaktiv Deklaration wird eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen empfohlen, siehe Link zum Tool: Wirtschaftlichkeits- und Kostenrechner "econ calc", klimaaktiv

Einreichung

  • Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht. Das Bestelldatum muss im Zuge der Endabrechnung bestätigt werden. 
  • online bei der KPC
  • bis spätestens 1.4.2025 muss das Konzept des EVM bei der Beratungsstelle vorgelegt und besprochen werden.
  • Einreichung bis 17.4.2025 - 12 Uhr.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
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Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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