LED Innenbeleuchtung
Förderung der Erneuerung von Innenraumbeleuchtungen durch LED Systeme zwischen 0,5 und 20 KW Anschlusswert.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft
Förderhöhe: max. 18 % (30 % bei KIP-Mittel-Verwendung) der förderungsfähigen Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: nach Projektabschluss, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam LED-Systeme
+43 1 316 31 710
led@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt Bund
online Antrag
Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland.
Gefördert werden
Anschaffung, Planung und Montage in bestehenden Gebäuden:
- Austausch konventioneller Beleuchtungsanlangen auf neue LED-Beleuchtungssysteme
- Anwendung von automatisierter Lichtsteuerungssysteme also bewegungsaktivierte, tageslichtabhängige Steuerung - nur in Kombination mit dem Austausch
Förderhöhe
Einmaliger Investitionszuschuss - max.18 % der förderungsfähigen Kosten bzw. Pauschalbetrag von:
- € 300,- je kW Anschlussleistung
- Zuschlag für Lichtsteuerung
- € 60,- je kW Anschlussleistung
Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2020/2023 für dieses Vorhaben, steigt die Bundes-Förderhöhe auf max. 30% bzw. € 500,- je kW sowie Zuschlag von € 100,- je kW bei automatischer Lichtsteuerung.
Förderdetails
- Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mindestens 500 Watt und weniger als 20 kW betragen.
- Die verbauten LED-Systeme müssen zumindest folgende technische Anforderungen erfüllen:
- Effizienz 100 lm/W
- Farbwiedergabe CRI 80
- Lebensdauer 50.000 h L80 B50
- Förderfähig sind Kosten für die LED-Syteme (LED-Leuchten, montagerelevante Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragesysteme, Schalt- und Steckgeräte, automatisierte Steuerung) sowie für Planung und Montage.
- Nicht förderfähig sind u.a. Plug-in-Systeme (nur Leuchtmitteltausch), Austausch/Modernisierung bereits bestehender LED-Leuchtsysteme, LED-Stripes ohne Profil und Abdeckung, Werbebeleuchtung, Indirekte Beleuchtung.
- Die ausgetauschten Leuchten und Leuchtmittel sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.
- 10 Jahre Behalte-/Betriebsverpflichtung
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- Die vom Bund geforderte Landesbeteiligung an der Förderung kann durch Klimaschutz in der Gemeinde abgedeckt werden, falls keine andere Standardförderung des Landes NÖ anwendbar ist! Vor der Einreichung sind jedoch zuerst die Standard-Landesförderungen abzuklären, z.B. Landesfinanzsonderaktion allgemein, Schul- und Kindergartenfonds.
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- LED Innenbeleuchtung > 20 kW
- Kommunales Investitionsprogramm
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)