Klimafitte Kulturbetriebe
Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz in Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich
Short Facts
Förderhöhe: max. 50 % , max. 2,2 Mio Euro/Projekt
Laufzeit: bis 2030, bzw. bis zur Ausschöpfung des Budgets von 35 Mio. Euro
Antragszeitpunkt: vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Klimafitte Kulturbetriebe
+43 1 316 31-723
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt
FAQs
Antrag online
Die Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgt aus Mitteln der Umweltförderung im Inland. Die Bundesförderung setzt einen Fokus zur Steigerung der Endenergieeffizienz von Kunst- und Kulturbetrieben (zum Beispiel Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen, Museen, Archive, Bibliotheken etc.) in Österreich.
Gefördert werden
gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben:
A) Thermische Gebäudesanierung bei Gebäuden die älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) - als Einzelmaßnahme oder Umfassende Sanierung
Förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die gemäß Energieausweis den Heizwärmebedarf reduzieren:
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (auch als Einzelmaßnahme förderfähig)
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches (auch als Einzelmaßnahme förderfähig)
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
- Dämmung der Außenwände
- gleichzeitig mit einer umfassenden thermischen Sanierung: Dachbegrünung (extensiv, intensiv), Fassadenbegrünung (bodengebunden, fassadengebunden), Außenliegender Sonnenschutz (beweglich, unbeweglich), der zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes beiträgt.
Hinweis: Details zu den Anforderungen (Formeln) an die thermische Qualität der Produkte der Einzelmaßnahme bzw. der umfassenden Sanierung des Gebäudes siehe Infoblatt zur Förderung. Auch die thermische Sanierung denkmal- und ensemblegeschützter Gebäude wird mit 'erleichterten Qualitätsanforderungen gefördert.
B) Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung zur überwiegenden Wärmebereitstellung für den Kulturbetrieb
Heizungs-Umstellung als Ersatz bestehender fossiler Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Wärmespeicherung:
- Anschluss an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanlage:
- Übergabestation, Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher, Grabungsarbeiten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen, Anschlussgebühren, Baukostenzuschüsse, Rohrleitungen zum Anschluss an die Fernkälteleitungen oder Übergabestationen, notwendig Adaptionen, weitere für den Betrieb relevante Anlagenteile
- Kesselanlagen zur zentralen Wärmeerzeugung, die mit Hackgut aus fester Biomasse, Stückholz oder Holzpellets betrieben werden (Qualitätsanforderungen siehe Informationsblatt):
- neue Kesselanlage, Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker, Einbindung ins Heizungssystem, Wärmespeicher, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen, bei Anbindung weiterer betriebseigener Gebäude auch die Grabungsarbeiten sowie Leitung und Übergabestation.
- Wärmepumpen (Qualitätsanforderungen wie beispielsweise GWP≤2.000 siehe Informationsblatt), die mit ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben und überwiegend zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmasser eingesetzt werden:
- Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), Einbindung ins Heizungssystem, Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen., Wärmespeicher.
- Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), Einbindung ins Heizungssystem, Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen., Wärmespeicher.
Thermische Solaranlagen
- Erneuerung und Neuerrichtung von thermischen Solaranlagen (EN12975 typgeprüft) zur Warmwasserbereitung und Raumheizung eingesetzt werden:
- Neue Solaranlage inklusive Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren, weitere für den Betrieb relevante Anlagenteile
C) Energiesparmaßnahmen
Energiesparmaßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie, wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in bestehenden Gebäuden.
Beispielsweise förderfähig ist auch der Austausch von einem konventionellen Filmprojektor zu einem Laserprojektor.
Beleuchtunsumstellung
Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden Gebäuden und die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen sowie Umstellung der Straßen- und Außenbeleuchtung. Beispielsweise sind bei historischen und erhaltenswerten Leuchten (Kristallluster) auch Plug-In Lösungen (LED-Leuchtmittel) förderfähig.
Bühnenbeleuchtung/Ausleuchten von Exponaten
Reduktion der elektrischen Leistung von mindestens 30% durch Gegenüberstellung alt - neu (Watt Anschlussleitung und durchschnittliche Brenndauer Std/Jahr)
D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Austausch/Umstellung von bestehenden Kälteanlagen zur Klimatisierung von Gebäuden (z.B. Free-Colling Systeme, Prozesskälteanlagen)
FörderwerberIn
Betreiber von Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651)* als
- Gemeinde, -betrieb
- Natürliche, juristische Person
Hinweis: * Definition Artikel 53 AGVO siehe FAQs. Beispielsweise zählen dazu Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren, Kinos, historische Stätten, Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung, Festivals, Ausstellungen, Live-Aufführungen, immaterielles und materielles Natur- und Kulturerbe.
Förderhöhe
Maximal 2,2 Millionen Euro pro Projekt und max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Pauschalförderung abhängig von der Maßnahme:
Ad A) Thermische Sanierung
Einzelmaßnahmen
- Austausch Fenster, Türen, Tor: 110 Euro pro m²
- Dämmung des Daches (Flach- Steildach): 32 Euro pro m²
- Dämmung der obersten Geschoßdecke 14 Euro pro m²
Umfassende Sanierung (Energieausweise erforderlich):
- Signifikante Unterschreitung der Anforderungen der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 6, Stand 2015 oder 2019)
- 52 Euro je m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung; 34 Euro je weiteren m³
- Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie und bei Denkmal- bzw. Esembleschutz
- 36 Euro je m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung; 30 Euro je weiteren m³
- Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 50% gegenüber unsaniertem Zustand
- 24 Euro pro m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung; 12 Euro je weiteren m³
- 24 Euro pro m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung; 12 Euro je weiteren m³
- Bei Denkmal- und Ensembleschutz - Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 25% gegenüber unsaniertem Zustand
- 36 Euro pro m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung; 30 Euro je weiteren m³
Dach- und Fassadenbegrünung sowie aussenliegender Sonnenschutz (nur in Kombination mit umfassenden Sanierung):
- 240 Euro pro m² begrünte Fassade bei fassadengebundenen Begrünungen
- 120 Euro pro m² begrünte Fassade bei bodengebudnenen Begrünungen
- 30 Euro pro m² begrünte Dachfläche
- 50 % der förderfähigen Investitionskosten für außenliegenden Sonnenschutz
Ad B) Heizungsumstellung auf
Klimafreundliche bzw. hocheffizienter Nah-/Fernwärmeanschluss, Wärmepumpe, Holzheizung
- Anlage unter 50 kWth: 15.000 Euro / Anlage
- Anlage ab 50 kWth und unter 100 kWth: 24.000 Euro / Anlage
- ab 100 kW bis 500 kWth:
- 200 Euro pro kWth für den Anschluss an die Nah- und Fernwärme sowie für Luft-Wärmepumpen
- 600 Euro pro kWth für Biomasse Einzelanlagen und Sole/Wasser- Wärmepumpen
- 400 Euro pro kWth für Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- jedes weitere KWth wird mit einem niedrigerem Pauschalsatz gefördert:
- 140 Euro pro kWth für den Anschluss an die Nah- und Fernwärme sowie für Luft-Wärmepumpen
- 200 Euro pro kWth für Biomasse Einzelanlagen und Sole/Wasser- Wärmepumpen
- 100 Euro pro kWth für Wasser/Wasser-Wärmepumpen, jedes weitere kWth
Zuschlag Wärmepumpen bei Einsatz von fortschrittlichen Kältemitteln (GWP ≤ 1500): 150 Euro pro kW
Thermische Solaranlagen:
- 300 Euro pro m² bei Standardkollektoren
- 390 Euro pro m² bei Vakuumkollektoren
- 250 Euro pro m² bei Luftkollektoren
Ad C) Energiepsparmaßnahmen
- 50% der förderfähigen Investitionskosten
Beleuchtungoptimierung Pauschalen pro Lichtpunkt mit Zuschlag bei Installtion von Lichtsteurungssystemen:
- Straßen- und Außenbeleuchtung pro bestehendem Lichtpunkt:
100 Euro + Zuschlag 40,- für situative Beleuchtung (verkehrsflussbasiert Nachtabsenkung und all Formen der sensorgesteuerten Beleuchtung) - Innenbeleuchtung pro kW Anschlusswert neu:
800 Euro + Zuschlag von 200 Euro für Lichtsteuerung (zumindest bewegungsaktivierte bzw. tageslichtabhängige Steuerung) - Bühnenbeleuchtung, Ausleuchtung von Exponaten: 50 % der Förderungsbasis
Ad D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
- 50 % der förderfähigen Investitionskosten
Förderdetails
- Voraussetzung ist, dass die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten zu mindestens 80 % für kulturelle Zwecke (für den Kulturbetrieb) genutzt werden.
- Dieses Kriterium bezieht sich auf die Maßnahme - beispielsweise bei der umfassenden Sanierung eines ganzen Gebäudes muss 80% der Flächen des sanierten Gebäudes für Kulturbetrieb genutzt werden - wird nur ein Gebäudeteil (zum Beispiel das Erdgeschoß) saniert, so gelten die Anforderung der 80% Nutzung für diesen Gebäudeteil.
- Übernachtungsmöglichkeiten für Kunstschaffende beziehungsweise Mitarbeitende innerhalb der Räumlichkeiten des Kulturbetriebs zählen zur Nutzung als Kulturbetrieb. Untergeordnete andere Nutzungen werden mitgefördert.
- Betreiber der Kultureinrichtung muss nicht der Eigentümer sein: Mieter oder Mieterinnen von Gebäuden können als antragstellende Person auftreten, unter der Voraussetzung, dass diese einen bestehenden Mietvertrag über zumindest 10 Jahre beziehungsweise unbefristeten Mietvertrag und eine Einverständniserklärung des Vermieters oder der Vermieterin über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen als zulässige Voraussetzung vorweisen können.
- Die geförderte Kultureinrichtung muss die Investitionskosten für die geförderten Maßnahmen tragen und die Einhaltung des geförderten Umwelteffekts (Energieeinsparung für 10 Jahre) gewährleisten.
- Mindestinvestitionssumme pro Antrag: 10.000,- Euro
- Holzheizungen und Wärmepumpen, sind nur dann förderfähig, wenn der Anschluss an ein hocheffizientens bzw. klimafreundliches Nah-/Fernwärmesystem nicht möglich (Betreiberbestätigung) oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Im Vergleich zu den Investitionskosten eines Fernwärmeanschluss muss die Wärmepumpe oder die Holzheizung um 25% billiger sein) ist. Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 90 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 10 % eingesetzt werden. Nah-/Fernwärme gilt als klimafreundlich, wenn mindestens 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen beziehungsweise Abwärme, 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % aus einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammt.
- Bei der Heizungsumstellung müssen fossile Altanlagen ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Für Heizsysteme gibt es spezielle Fördervoraussetzungen zu erfüllen, Details im Infoblatt. Liste der förderungsfähigen Heizsysteme: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme
- Bei der Sanierung Einzelmaßnahmen sind für die einzelnen Bauteile Anforderungen an die U-Werte einzuhalten - bei der umfassenden Sanierung sind die Anforderungen für den Heizwärmbedarf (HWB) und des Gesamt-Energieeffizienzfaktors (fGEE) einzuhalten (Der Nachweis erfolgt über den Energieausweis) - alle Details im Informationsblatt.
- Für die Heizungsoptimierung, Solaranlagen, Wärmerückgewinnung, Beleuchtungsumstellung (Flutlicht, Innen- und Außenbeleuchtung), Kälteanlagen - Fördervoraussetzungen siehe Informationsblatt .
- nicht förderfähig: Umsiedelung von Gebäuden und Zwischenmieten, Neubauten (einschließlich Abriss und Neubau) und Zubauten, Stromproduzierende Anlagen (PV-Anlagen)
- Eine Kombination mit weiteren Fördermöglichkeiten ist bis zur förderrechtlichen Höchstgrenze möglich.
Tipp
Da es keine Teilauszahlungen innerhalb eines Antrags gibt, empfiehlt es sich Maßnahmen mit deutlich voneinander abweichenden Umsetzungszeiträumen zu jeweils eigenen Projekten bzw. Anträgen zusammenzustellen. Die Mindesteinvestitionssumme von 10.000 Euro ist dabei zu beachten!
Einreichung
- vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung (Auftrag/Bestellung), die die Investition unumkehrbar macht
- online bei der KPC
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Förderung Dienstleistung ausgewählter Expertinnen und Experten (Expert:innenpool)
- Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde - Heizkesseltausch
- Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde - Effizienzsteigerung der Heizungsanlage
- Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde - Anschluss Nah- Fernwärme
- Kommunale Investitionen
- Individuelle Förderberatung
CM
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)