Klimawandelanpassung KLAR-Region
Förderung zur Gründung und Weiterführung von Klimawandelanpassungs-Regionen (KLAR)
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, öffentliche Träger
Förderhöhe: max. 75% bzw. 85 %
Einreichung: 26.08.2024 - 31.01.2025 12:00 Uhr
Kontakt & Links
Beratung (inhaltlich-fachliche Fragen)
KLAR! Serviceplattform
Umweltbundesamt GmbH
klar@umweltbundesamt.at
+43 664 245 7584
KLAR-Programm
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam KLAR
+43 131 631 721
umwelt@kommunalkredit.at
Leitfaden KLAR-2024
Klimafonds
KPC-KLAR
KPC-KLAR-Invest
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert Gemeindezusammenschlüsse, die Ihre Region klimafit gestalten wollen. Das Programm gibt Regionen die Möglichkeit sich auf den Klimawandel vorzubereiten - an die Gegebenheiten anzupassen - Nachteile in Folge des Klimawandels zu minimieren und sich eröffnende Chancen zu nutzen. Gegenständliches Programm trägt zur Umsetzung der Ziele des nationalen Energie- und Klimaplans sowie der Österreichischen Anpassungsstrategie bei. Weiters leistet es einen Beitrag zu den Vorgaben aus dem von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommen und unterstützt die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union, insbesondere der EU Mission Adaptation.
Gefördert werden
die Konzept- und Umsetzungs- sowie die Weiterführungsphase:
- Erstellung eines Anpassungskonzepts (1 Jahr)
- Umsetzungsphase (2 Jahre, mindestens 10 Maßnahmen + Bonusmaßnahmen)
- Weiterführungsphase (3 Jahre, 6 Maßnahmen + Bonusmaßnahmen)
- KLAR-Invest (ab Umsetzungsphase): Investitionsmaßnahmen in den 2 Themen 2024: Hitzeschutz und Wassermanagement
Grundsätzlich steht eine breite Palette von Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung
- 'graue', rein technische Maßnahmen wie etwa technische Anlagen zum Hochwasserschutz oder zur Hangstabilisierung
- grüne Infrastruktur Maßnahmen, die die natürlichen Funktionen von Ökosystemen erhalten oder verbessern und somit Resilienzen schaffen, die Klimafolgen puffern können
- 'softe oder smarte' Aktivitäten, die auf eine Bewusstseinssteigerung und auf Wissenszuwachs fokussieren, ökonomische Anreize schaffen und institutionelle Rahmenbedingungen für die Anpassung ermöglichen
Förderhöhe
je nach Anzahl der EinwohnerInnen und der Gemeinden in der Region und Konzept- Umsetzung- oder Weiterführungsphase:
- max. 75 %, max. 33.000 bis max. 278.000 Euro
- Bei Umsetzung der Bonusmaßnahmen kann die Förderhöhe bis zu 85 % betragen und max. 289.000 Euro
KLAR-Invest
- max. 75 %, max. 40.000 Euro pro Region
- mind. 25 % Kofinanzierungsanteil durch Eigenmittel der Region
Förderdetails
- Der Klima- und Energiefonds beteiligt sich finanziell in Form von Personalkosten und Drittkosten. Sach- und Reisekosten müssen über Eigenmittel der Region gedeckt werden.
- Das Modellregionsmanagement muss spätestens sechs Monate NACH Vertragsannahme des Konzeptvertrages und sechs Monate VOR Abgabe des Konzeptes angestellt werden und bei der Erstellung des Umsetzungskonzeptes eingebunden sein. Es besteht eine Mindeststundenverpflichtung je nach Größe der Region.
- Die KLAR!-Managerin bzw. der KLAR!-Manager muss in einem Angestelltenverhältnis (Werkvertrag, Selbstständigkeit oder ähnliches sind nicht möglich). Das Bruttogehalt muss mindestens bei 3.500,- Vollzeitäquivalent liegen.
- Bei neuen Modellregionen dürfen diese zwischen Mangerin bzw. Manager und Assistenz aufgeteilt werden, wobei die Assistenz nicht mehr Stunden machen darf wieder die Mangerin oder der Manager. Werden die Stunden aufgeteilt gilt auch für die Assistenz das Mindestgehalt.
- Bonusmaßnahmen sind für neue sowie für bestehende Regionen verpflichtend. Für die Umsetzung dieser zusätzlichen Aktivitäten zu den KLAR! Maßnahmen sind die KLAR!-Gemeinden verwantwortlich. Es gibt keine fixe Vorgabe für die Anzahl der Bonusmaßnahmen. Die Bonusmaßnahmen zeigen abe die Ambition der Region auf und fließen in die Bewertungskriterien der Jury ein.
- Auswahlverfahren - nach formaler Prüfung durch die KPC beurteilt eine externe Fachjury die Einreichungen. Kriterien siehe Leitfaden.
- Modellregionen müssen zumindest von zwei Gemeinden in Form einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) gebildet werden. Mindestens 3.000 und maximal 60.000 EinwohnerInnen je Region.
- KLAR-Region kann ident sein mit Klima- und Energiemodellregion (KEM).
- Gemeinde/Öffentlicher Träger: Abgabe einer Kofinanzierungsverpflichtung von 25 %. Unbare Eigenleistungen werden nicht mehr als Eigenmittel anerkannt.
- Für die Sachkosten der KLAR! ist ein Jahresbudget zu erstellen und seitens der Gemeinden zu dotieren, auf die das KLAR!-Management Zugriff hat. Die Bestimmungen des BVergG sowie die Vorgaben des arbeitgebenden Organisation des Modellregions-Managements sind einzuhalten.
- Abstimmung mit geographisch überschneidenden LEADER-Regionen muss im Vorfeld der Einreichung verpflichtend erfolgen. Dies ist im entsprechenden Formular zu dokumentieren und der Prozess dazulegen, wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen erfolgen wird.
- KLAR!-Invest: pro Region kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Einreichung erfolgt in einem einstufigen Verfahren.
KLAR! Invest
Im Rahmen der KLAR Invest werden Projekte gefördert, die dem Hitzeschutz oder dem Wassermanagement dienen.
- Im Rahmen des Hitzeschutzes sind sämtliche investive Maßnahmen zulässig, die dazu beitragen die Hitzebelastung zu reduzieren (inklusive Verbesserung des Mikroklimas). Dazu gehören sowohl Investitionen in die grüne und blaue Infrastruktur als auch klimafreundliche (passive) Beschattungs- und Kühlungs-maßnahmen.
- Im Rahmen des Wassermanagements werden sämtliche investive Maßnahmen adressiert, die dazu beitragen mit zuviel (z.B. Starkregen) oder zu wenig (z.B. Trockenheit/Dürre) Wasser besser umzugehen. Dementsprechend können die Maßnahmen von Investitionen in die Wasserzurückhaltung, die Entsiegelung von Flächen bis hin zur stärkeren Nutzung von Regenwasser reichen.
- Addidative Maßnahmen (Bewusstseinsbildung) sind mit max. 5 % der Investitionskosten begrenzt.
- Investitionsmaßnahmen an Gebäudeneubauten sind im Rahmen der KLAR!-Invest nicht untersützungsfähig.
Die Maßnhamen dürfen von keiner anderen Bundesförderung erfasst sein - der Nachweis ist bei der Antragstellung zu erbringen. Kleinstförderungen unter 5.000 Euro sind davon ausgeschlossen. Pro Region stehen 40.000 Euro für die Pilotaktion zur Verfügung.
Einreichung
- Vor Beginn/Start
- Einreichung bis 31.01.2025, 12:00 Uhr
- online bei der KPC
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)