Umwelt-Gemeinde-Service

Klima- & Energie-Modellregionen KEM

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von neuen Klima- & Energie-Modellregionen (KEM) und der Weiterführung bestehender Regionen 

Im Rahmen des Programms beteiligt sich der Klima- und Energiefonds finanziell an den Kosten für die Etablierung eines Modellregions-Managements (Personalkosten) sowie an Kosten von Drittleistungen. Weiters bringt der Klima- und Energiefonds Leistungen in die Kooperation mit den Regionen ein und finanziert ein begleitendes Qualitätsmanagement.

Gefördert werden

  • Neue Klima- und Energie-Modellregionen
  • Weiterführung bestehender KEM-Regionen
  • Qualitätsmanagement (KEM-QM): Verplichtende Unterstützung der Modellregions-ManagerInnen zur Sicherung der Erfolge in der Region und Begleitung vor Ort
  • KEM-Investförderung: Ersatz fossil betriebener Arbeitsgeräte in gemeindeeigenen Bauhöfen durch elektrisch betriebene Geräte inklusive e-Ladeinfrastruktur für diese. Unterstützenswerte Geräte: Liste. Diese Förderung gilt für KEM-Regionen in einem aufrechten Vertragsverhältnis (Konzept-, Umsetzungs- oder Weiterführungsphase).

Förderhöhe

  • maximal 75 %, bzw. Pauschalbeträge je nach Anzahl der EinwohnerInnen und der Gemeinden in der Region
  • Mit den Bonusmaßnahmen kann die Förderhöhe bis zu 85 % betragen.
  • KEM-Invest: Fördersatz 50 % der Anschaffungskosten, max. verfügbares Budget pro Region (je nach Regionsgröße)

Förderdetails

  • Verpflichtung für neue KEM-Regionen: Beratungsgespräch mit dem Verein der Klima-Modellregionen vor der Antragstellung. Bestätigung des Erstgesprächs ist für die Antragstellung erforderlich.
  • Die finanzielle Beteiligung der Förderschiene beschränkt sich auf Personal- und Drittkosten. Sach- und Reisekosten sind über die Eigenmittel Region abzudecken.
  • Modellregions-ManagerInnen neuer Klima- und Energie-Modellregionen müssen spätestens 6 Monate nach Vertragsannahme und vor Abgabe des Konzepts in einem Anstellungsverhältnis stehen sowie in die Erstellung des Umsetzungskonzeptes eingebunden sein. Es gibt keine Vorgaben, bei welcher Organisation/Institution das Modellregions-Management angestellt sein soll.
  • Das nachzuweisende Bruttogehalt muss für ein Vollzeitäquivalent bei mindestens 3.500 Euro liegen (gilt auch für eine Assistenz) Das Budget erlaubt Flexibilität bei den Personalkosten und es wird empfohlen, bei gegebener Qualifikation des Modellregions-Managements Löhne über dem hier angegebenen Mindestlohn auszubezahlen. Das Anforderungsprofil des Modellregions-Managements erfordert umfassende Qualifikationen und die Tätigkeit soll entsprechend entlohnt werden.
  • Je nach Regionsgröße ist es verpflichtend bestimmte Mindestwochenstunden für die Tätigkeit als ModellregionsmanagerIn im Dienstvertrag festzulegen (mehr dazu siehe im Leitfaden Kapitel 3.1 und Kapitel 4.1).
  • Bei neuen KEM-Regionen können die Mindestwochenstunden auf Managerin oder Manger sowie Assistenz aufgeteilt werden, die Assistenz darf dabei nicht mehr Wochenstunden machen wie das KEM-Management.
  • Bonusmaßnahmen - Die an der Modellregion beteiligten Gemeinden verpflichten sich zusätzlich zu den Maßnahmen der KEM zu Umsetzungsprojekten mit konkreter Treibhausgasreduktion (Themen siehe Leitfaden 2.3.3.), im Wirkungsbereich der Gemeinde inkl. Gemeindebetriebe und gemeindeeigenem Fuhrpark. Auch neue Klima- und Energie-Modellregionen sind verpflichtet, Bonusmaßnahmen zu benennen und in Sitzungen der jeweiligen Gemeindevorständen/Stadträten zur Kenntnis zu bringen (Nachweis z.B. Protokoll). Eine Vorlage für die Listung der Bonusmaßnahmen inkl. Darstellung der bisherigen Aktivitäten mit direkter Treibhausgaseinsparung in der Region wird von der KPC zur Verfügung gestellt und ist verpflichtend zu verwenden.
  • Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen der Anträge, beurteilt eine externe Fachjury die Anträge nach Inhalten.
  • Verpflichtendes KEM-QM (Qualitätsmanagement) - KEM-QM ist nötig damit die KEM-Region förderfähig ist. 
  • KEM-Leitprojekte Ausschreibung folgt separat.

Einreichung

  • Vor Beginn/Start
  • bis spätestens:
    • Abgelehnte Weiterführungsanträge aus 2023: 24.09.2023, 12:00 Uhr
    • für Neuatnräge und Weiterführungen bestehender Klima- und Energie-Modellregionen: 25.10.2024, 12:00 Uhr

Weiterführende Informationen

KEM Leitprojekte Beispiele

Klima- und Energiefonds (KLIEN) Ausschreibungen

 Förderung Klimaschulen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

 

  

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