Umwelt-Gemeinde-Service

IÖB-Toolbox

Symbol Fördergeber Bund

Unterstützung innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung (IÖB)

Die IÖB-Toolbox ist ein Förderprogramm das für öffentliche Auftraggeber Anreiz und Hilfestellung schafft, um durch innovative Beschaffungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, sowie zur Schonung natürlicher Ressourcen (z. B. in den Bereichen Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft etc.) und zur Digitalisierung im öffentlichen Sektor (z. B. zur Effizienzsteigerung, Unterstützung umweltpolitischer Zielsetzungen, Stärkung der Nachhaltigkeit und regionaler Wirtschaftskreisläufe, Verbesserung von Services für Bürger*innen etc.) zur IÖB-Initiative des BMK und BMDW beizutragen. 

Gefördert werden

die Markterkundung (Prepare) sowie die Durchführung (Transfer) von innovativen Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber (abseits hoheitlicher Aufgaben):

  • IÖB-Toolbox Prepare:
    Untermodul A1 Externe Beratungskosten/Beratungsleistung für die Durchführung und Gestaltung der IÖB-Challenge
    Untermodul A2 Kosten für juristische und/oder technische Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungen
  • IÖB-Toolbox Transfer:
    Investitionsförderung für innovative Beschaffungsprojekte (Kosten für Beratung, Anschaffung/Investition/Leasing immaterieller und materieller Güter, Auftragsforschung/Studien). 

Hinweis: Beispiele für geförderte IÖB-Vorhaben

FörderwerberIn

Öffentliche Auftraggeber gemäß österreichischem Bundesvergabegesetz, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen und in dem zu fördernden Vorhaben außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs einer Gebietskörperschaft tätig sind z.B. Gemeinden und Städte, Bundesländer, ausgegliederte Organisationen und Unternehmen des Bundes/der Länder.

Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss:

  • IÖB-Toolbox Prepare - bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. pro Projekt max. 15.000,- für Untermodul A1, max. 20.000,- für Untermodul A2
  • IÖB-Toolbox Transfer - bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. max. 100.000,- pro Projekt

Achtung: Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von der Beurteilung durch das Bewertungsgremium.

Förderdetails

  • Förderung wird ab 2024 in leicht modifizierter Form angeboten.
  • Für eine Förderung zulässig sind Projekte, die außerhalb des hoheitlichen Tätigkeitsbereichs des Einreichers stehen.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher (Primär)Erzeugnisse sowie Projekte deren förderungsfähige Kosten den Betrag von EUR 5 Mio. überschreiten. 
  • Das Projekt ist innovativ im Sinne der öffentlichen Beschaffung (IÖB) und bringt einen gesellschaftlichen Mehrwert.
  • Der Antrag kann nur entweder in preapre oder transfer erfolgen. Es ist allerdings möglich mit separatem Förderantrag für beide Module zu beantragen.
  • Liegt keine Vorsteuerabzugsberechtigung vor, ist die angefallenen Umsatzsteuer förderbarer Kostenbestandteil.
  • Im Modul Prepare ist ein Nachweis zur Erfahrung bzw. Ausbildung des externen Beraters hinsichtlich IÖB zu erbringen.
  • Die Projektlaufzeit beträgt typischerweise 6 bis 12 Monate und maximal 12 Monate.
  • Mindestinvestitionskosten (förderbare Kosten) beim Modul IÖB-Toolbox Prepare mindestens € 5.000,-; beim Modul IÖB-Toolbox Transfer mindestens € 25.000,-
  • Nicht förderbare Kosten: Kosten die vor Einreichung anfallen, Reisekosten, Eigenleistungen des Förderwerbenden, Gemeinkosten, etc. Weitere Details im Programmdokument.

Einreichung:

  • vor Beginn der Beratung/des Vorhabens über den aws fördermanager
  • online  - Erster Schritt ist die Registrierung im aws fördermanager - mit den Login-Daten kann die Förderung online beantragt werden.
  • Nächste Stichtage für die Jury-Sitzungen: 11.11.2024, 24.02.2025, 26.05.2025, 01.09.2025, 10.11.2025

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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