Hochwasserschutz
Förderung im Zusammenhang mit Hochwasserschutz an Flüssen
Short Facts
Bundesförderung und Landesförderung gemeinsam
Förderhöhe: 67 % bis 90 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Kontaktaufnahme mit den regionalen Ansprechpersonen vor einer Planung wird unbedingt empfohlen!
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Wasserbau (WA3)
Industrieviertel: Dipl. Ing. Robert Nock
+43 2622 9025 10706
robert.nock@noel.gv.at
Mostviertel: Dipl.Ing. Thomas Krassnitzer
+43 2742 9005 14869
thomas.krassnitzer@noel.gv.at
Waldviertel: Dipl. Ing. Alfred Kahrer
+43 2982 9025 10451
alfred.kahrer@noel.gv.at
Weinviertel: Dipl.-Ing. Thomas Rögner
+43 2742/9005 10663
thomas.roegner@noel.gv.at
Donau: Dipl.Ing. Bernhard Knaptisch
+43 2742 9005 14303
Förderwebsite
Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen des österreichischen Wasserbauten Förderungsgesetzes 1985 (WBFG) . Nach § 3, Abs. 1 WBFG müssen die Maßnahmen den Technischen Richtlinien der Bundeswasserbauverwaltung (RIWA) entsprechen.
Gefördert werden
Herstellung, Instandhaltung und Betriebsmaßnahmen inkl. Planung und Bauaufsicht zur Verbesserung der Abflussverhältnisse, zum Schutz gegen Hochwasser aber auch zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit dabei die Ziele des WBFG miterfüllt werden. Weiteres können u.a. Grunderwerb im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit (Tafeln, Broschüren,..) Erhaltungsmaßnahmen an Gewässern wie Freihaltung von Bewuchs, die Erstellung von Unterlagen wie beispielsweise Gefahrenzonenpläne sowie Forschungsvorhaben in diesem Bereich gefördert werden aber auch Sofortmaßnahmen nach Hochwasserereignissen wie Gerinneräumungen.
FörderwerberIn
- Gemeinde als Vertreter der GewässeranrainerInnen
- Wasserverband (Regulierung), Wassergenossenschaft
- GewässeranrainerIn
Förderhöhe
- Die Höhe der Förderung ist abhängig um welchen Fluss es sich handelt und um welche Maßnahme bzw. wieviel Fläche geschützt wird. Es wird zwischen Sofortmaßnahmen, Schutzbauten bzw. Regulierungsbauten, Hochwassermaßnahmen, Maßnahme zum Rückhalt, Maßnahmen zur Instandhaltung bzw. zum Betrieb unterschieden.
- Für Gemeinden liegt der Eigenanteil am Projekt - der sogenannte Interessentenbeitrag meist zwischen 10 % bis 33 %
Förderdetails
- Projekte dürfen nur in Abstimmung mit den zuständigen Landesstellen umgesetzt werden.
- Einhaltung der Technischen Richtlinie der Bundeswasserbauverwaltung (RIWA) - u.a. die Erstellung eines Gewässerpflegekonzeptes
- sowie folgende Einhaltung allgemeiner Grundsätze:
Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes und der Verbesserung des Geschiebehaushaltes
Vermeidung aller abflussverschärfenden und erosionsfördernden Maßnahmen
Anpassung der Bewirtschaftung gewässernaher Zonen an die Wirkung exzessiver Abflüsse unter Berücksichtigung der Widerstandskraft und Schadensanfälligkeit der Bewirtschaftungsform
Erhaltung vorhandener natürlicher bzw. Reaktivierung verloren gegangener natürlicher Abfluss- und Retentionsräume
Anwendung naturnaher Methoden unter Beachtung des Standes der Technik im Schutzwasserbau - Grundsätzlich muss eine einzugsgebietsbezogene Betrachtung der Gewässer unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Planung (Wasserrechtsgesetz §§ 55ff. WRG 1959) stattfinden
Einreichung
- Vor Projektbeginn einreichen. Ausgenommen davon sind Notfälle.
- Richten Sie ein formloses Ansuchen an die NÖ Landes-Abteilung Wasserbau (WA3).
- Der Förderantrag für den Bundesmittelanteil wird von der Wasserbauverwaltung des Landes (WA3) im Namen der FörderwerberInnen beim Bund (KPC) eingebracht.
Weitere Informationen
- Regionale Einteilung NÖ Flussgebiete (pdf, 13 KB)
- Informationen Hochwasserschutz
- Leitfaden Gewässerpflegekonzept
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)