Effizienzsteigerung der Heizungsanlage
Förderung für den Heizungspumpentausch und Heizungs Effizienzsteigerung in Gemeinden
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Info Heizung Pumpentausch (pdf 239 KB)
Datenblatt Pumpentausch (pdf 307 KB)
Land NÖ mit Richtlinie
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (ESPG-BZ) Heizungsoptimierungen in den in der Richtlinie genannten öffentlichen Gebäuden.
Gefördert werden
Austausch von Heizungspumpen und Maßnahmen zur Heizungs Effizienzsteigerung in ausgewählten Gemeindegebäuden
Beispiele förderbarer Maßnahmen:
- Tausch von bestehenden Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen
- Hydraulischer Abgleich der Heizungs-Verteilanlage
- Modernisierung der Steuer- und Regeltechnik
- Umbau Heizungsverteiler
- Änderung/Anpassung der Steuer- und Regelungsanlagen
- Heizungs-Armaturen und Regulierventile zur Verbesserung der hydraulischen Bedingungenwie Differenzdruck und Wassermenge/Durchfluss
- Einbindung in die Visualisierung und Leittechnik
- Wärmemengenzähler
Förderhöhe
max. 30% bzw. max. 5.000 Euro
Förderdetails
- Vor der Heizungsumstellung wird eine NÖ-Energieberatung (Potentialanalyse) dringend empfohlen.
- Die ESPG-BZ Heizungspumpentausch und Heizungs-Effizienzsteigerung ist mit der ESPG-BZ Heizungsumstellung kombinierbar und wird in Summe mit 30 % bzw. max. 15.000 Euro unterstützt.
Einreichung
- nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen und dem Datenblatt Pumpentausch jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
- online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen).
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- ESPG-BZ Heizungstausch
- ESPG-BZ Umstellung Straßenbeleuchtung
- ESPG-BZ Photovoltaikanlagen
- ESPG-BZ Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- ESPG-BZ Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- ESPG-BZ Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)