Umwelt-Gemeinde-Service

Familienfreundliche Gemeinde

Symbol Fördergeber Bund

Förderung der Prozessbegleitung zur Zertifizierung als familienfreundliche Gemeinde

Durch das Bundesministerium für Familien und Jugend ist es für NÖ Gemeinden möglich kostenfrei eine Unterstützung bei der NÖ Dorf- & Stadterneuerung für die Entwicklung von familienfreundlichen Maßnahmen zu erhalten.

Gefördert werden

die Prozessbegleitung durch eine(n) zertifizierte(n) Berater(in) zur Erlangung des Zertifikats "familenfreundlichegemeinde"

FörderwerberIn

  • Gemeinde

Förderhöhe

Wert der Dienstleistung (Prozessbegleitung) mit nach Einwohnerzahl gestaffeltem Selbsbehalt* für die externe Begutachtung zur Erlangung des Zertifikats

Kostenfreie Dienstleistung in Maximalstunden (h) pro Zertifizierungsart:

  • Erstmaliges Grundzertifikat: 30 h Prozessbegleitung
  • Rezertifizierung: 20 h Prozessbegleitung
  • Erstmaliges Grundzertifikat mit UNICEF Zusatzzertifikat "kinder- und jugendfreundliche Gemeinde": 34 h Prozessbegleitung
  • Rezertifizierung mit UNICEF Zusatzzertifikat "kinder- und jugendfreundliche Gemeinde": 24 h Prozessbegleitung

* Hinweis: Zweimaliger Selbstbehalt pro Zertifizierung gestaffelt nach Einwohnerzahl:

>2.500 Einwohner € 1.750 Selbstbehalt (externe Begutachtungskosten)

< 2.500 Einwohner € 1.500 Selbstbehalt (externe Begutachtungskosten)

Förderdetails

  • Teilnahme an einer kostenlosen Informationsveranstaltung von mind. einer Person aus der Gemeinde verpflichtend
  • Gemeinderatsbeschluss über die Teilnahme an der Zertifizierung und gegeben falls an dem UNICEF-Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“ 
  • Postalische Übermittlung der unterfertigten Teilnahmevereinbarung und Gemeinderatsprotokoll
  • Nominierung eines/einer Auditbeauftragten aus der Gemeinde
  • Beginn des Zertifizierungsprozesses innerhalb von 1 Jahr nach Besuch der Informationsveranstaltung
  • max 9 Monate Durchführungsdauer ab Teilnahmevereinbarung bis zum Erhalt des Grundzertifikats
  • Verpflichtung zur Umsetzung von mind. 3 Maßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach der Grundzertifizierung
  • 3 Jahre Gültigkeitsdauer des Zertifikats nach Maßnahmenumsetzung
  • Rezertifizierung alle 6 Jahre möglich

Einreichung

  • formlose Kontaktaufnahme mit der Dorf-& Stadterneuerung bei Interesse in der Ideenphase
  • laufend

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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