Umwelt-Gemeinde-Service

Expertinnen und Experten Pool

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für externe Dienstleistungen im Bereich Klima und Energie

Der Klima- und Energiefonds unterstützt die Begleitung von Gemeinden und Gemeinnützige durch Expertinnen und Experten aus dem Bereich Klima und Energie. Ziel ist es, Know-how und Ressourcen nachhaltig zu erweitern und die Hürden bei Umsetzung von komplexen Klimaschutzprojekten abzubauen. Besonders kommunale Wärmepläne sind wichtig für den Komplettumstieg auf erneuerbare Energien.

Gefördert werden

Externe Dienstleistungsstunden der gelisteten Expertinnen und Experten in folgenden Modulen und je nach Einreicher:

  • Modul 1: Erstellung von kommunalen Energieplänen mit dem Ziel der Verschränkung von Raum- und Stadtplanung mit Energieplanung
  • Modul 2: Förderungsabwicklung für Klima- und Energieprojekte
  • Modul 3: Fördereinreichbegleitung bei EU-Projekten im Klima- und Energiebereich - inkl. Projekt Anbahnung und Ausgestaltung sowie Antrag Formulierung und Einreichung
  • Modul 4: Bürgerinnen und Bürgerbeteiligungsprozesse für Klimaschutzmaßnahmen (zeitgleich nur je 1 Projekt pro EinreicherIn)
  • Modul 5: Begleitende Informationsangebote für projektierte Großanlagen erneuerbarer Energien

FörderwerberIn

  • Gemeinde (Module 1, 3, 4, 5)
  • Körperschaft öffentlichen Rechts (Modul 3)
  • gemeinnützige Organisationen (Modul 2, 3, 4, 5)

Hinweis: Deklaration der Gemeinnützigkeit nach § 34 ff Bundesabgabenordnung ist nachzuweisen.

Förderhöhe

max. 70 % der förderbaren Kosten:

  • anerkennbarer Höchststundensatz: 100 Euro netto pro Stunde (h)
  • je nach Modul unterschiedliche maximal förderfähige Arbeitsstunden:
    • Modul 1: max. 150 - 350 h gestaffelt nach Einwohneranzahl
    • Modul 2 und Modul 3: je max. 50 - 150 h gestaffelt nach Projektvolumen 
    • Modul 4: max. 150 h
    • Modul 5: max. 80 h

Förderdetails

  • Gefördert werden ausschließlich Kosten von externen Dienstleistungen durch ausgewählte Expertinnen und Experten, die unter www.expertinnenpool.at gelistet sind.
  • Kommunale Energiepläne müssen zumindest das gesamte Gemeindegebiet betreffen und dem Gemeinderat vorgelegt und zur Kenntnis gebracht werden.
  • Ad Modul 3 - die Fördereinreichbegleitung für folgende die EU-Programme ist sicher förderfähig: Horizon Europe, Programme for Environment and Climate Action (LIFE), Joint Programming Initiatives (JPI)
  • ad Modul 4 und 5: voraussichtlich UVP-pflichtige Vorhaben könnengrundsätzlich auch eingereicht werden , allerdings dürfen Maßnahmen, die zur Erfüllung der Ver pflichtungen gemäß § 1 UVP-G dienen, hier nicht Teil der Förderung sein. 
  • Konzepte bei Modul 4 und 5 müssen nach dem Grünbuch Partizipation im digitalen Zeitalter (Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)) erfolgen.
  • Die Umsetzung hat innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsannahme zu erfolgen mit Ausnahme von Modul 2 (36 Monate).
  • Die Endabrechnung muss spätestens nach 3 Monaten nach Projektumsetzung - festgesetztes Datum im Fördervertrag - vorliegen.
  • Für Gemeinden: Leistungen, die in der hoheitlichen Zuständigkeit von Gemeinden liegen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sofern die Umsatzsteuer nachweislich tatsächlich und endgültig von dem/der Förderungswerber:in zu tragen ist, somit für sie oder ihn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestand teil berücksichtigt werden.
  • Leistungen, die z.B. über ähnlichen Landesprogramme (z.B. Ökomanagement NÖ) förderbar sind, können in dieser Förderschiene nicht eingereicht werden.
  • Eine Kombination mit anderen Bundesförderungen ist nicht zulässig (insbesondere auch Klima- und Energiemodellregionen und Klimawandel-Anpassungsmodellregionen)

Einreichung

  • vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung/Beauftragung der Expertinnen und Experten-Leistung
  • online bis spätestens 19.5.2025 (24 Uhr)

Weitere Informationen

EK

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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