Landwirtschaftliche Wasserbauanlagen
Förderung für die Erhaltung bestehender landwirtschaftlicher Wasserbauanlagen
Short Facts
Förderhöhe: Für Gemeinden max. 50 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor der Umsetzung
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Planungsphase an den angegebenen Kontakt.
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Wasserbau (WA3)
Dipl. Ing. Werner Jester
+43 2742 9005 14316
Werner.jester@noel.gv.at
Förderwebsite
Die Förderung des Landes NÖ erfolgt auf Grundlagen des österreichischen Wasserbautenförderungsgesetzes. Für diese Sonderförderung sind die Mittel stark begrenzt.
Gefördert werden
Investitionen und Planungen im Bereich des landwirtschaftlichen Wasserbaus zur Erhaltung, Instandsetzung und Sicherung einer nachhaltigen Funktionsfähigkeit bestehender Anlagen:
- Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen zum Wasser- und Sedimentrückhalt und zur Wasserableitung im agrarischen Bereich mit dem Ziel der Verminderung von Erosionserscheinungen sowie der Verbesserung der Abflussverhältnisse und des Bodenwasserhaushalts.
- Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Bewässerungsanlagen bei Wein, Obst oder Spezialkultur zum Ausgleich natürlicher Regendefizite und als Schutz vor Frostschäden.
FörderweberIn
- Gemeinde
- andere überbetriebliche Institution wie Wassergenossenschaft und bäuerliche Gemeinschaften
Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht möglich.
Förderhöhe
Für Gemeinden beträgt die Förderhöhe maximal 50 %.
Fördervoraussetzungen
Planung und Umsetzung nur in technischer Abstimmung mit der Abteilung Wasserbau.
Förderung erfolgt auf Basis saldierter Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Einreichung
Einreichung vor Umsetzung bzw. Investitionsbeginn - mit einem formlosen Ansuchen - an die Abteilung Wasserbau.
Weitere Informationen
- Förderung anderer Bewässerungsanlagen
- Kompetenzzentrum Bewässerung
- Klimaschonende Bewässerung
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)