Umwelt-Gemeinde-Service

Energieeffiziente Sportstätten

Symbol Fördergeber Bund

Förderung  zur Steigerung der Energieeffizienz von gemischt genutzten Sportanlagen

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) für gebäudebezogenen Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie bei Sportstätten, wie zum Beispiel Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlagen für einzelne Sportarten. Bis 2030 steht ein Bugdet von 56 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden

A) Thermische Gebäudesanierung

Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
Förderfähig sind Kosten für Leistungen, die gemäß Energieausweis den Heizwärmebedarf reduzieren:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Extensive und intensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung; Fassadengebundene und Bodengebundene Begrünung
  • Außenliegender Sonnenschutz, die zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes beitragen

B) Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung

Umstellung von bestehenden fossilen Heizungsanlagen auf eine klimafreundliche Technologie: 

  • Anschluss an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanlage:
    • Übergabestation, Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher, Grabungsarbeiten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen, Anschlussgebühren, Baukostenzuschüsse, weitere für den Betrieb relevante Anlagen
  • Kesselanlagen zur zentralen Wärmeerzeugung, die mit Hackgut aus fester Biomasse, Stückholz oder Holzpellets betrieben werden:
    • neue Kesselanlage, Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker, Einbindung ins Heizungssystem, Wärmespeicher, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
  • Wärmepumpen, die mit ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben und überwiegend zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmasser eingesetzt werden und bestimmte technische Kriterien erfüllen:
    • Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), Einbindung ins Heizungssystem, Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen

Thermische Solaranlagen
Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

C) Energiesparmaßnahmen

Energiesparmaßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie, wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in bestehenden Gebäuden

Beleuchtunsoptimierung
Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Systeme in bestehenden Gebäuden und die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen sowie Umstellung der Straßen- und Außenbeleuchtung.

D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Austausch von bestehenden Kälteanlagen zur Klimatisierung von Gebäuden (Free-Colling Systeme, Prozesskälteanlagen)

FörderwerberIn

Als Betreiber oder Eigentümer der Sportstätte/Gebäude:

  • Gemeinde
  • Natürliche und juristische Personen, Sportvereine etc

Förderhöhe

Maximal 2,2 Millionen Euro pro Projekt.

Bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Pauschalförderung abhängig von der Maßnahme:

Ad A) Thermische Sanierung

Sanierung Einzelmaßnahmen

  • Austausch Fenster, Türen, Tor: 110,- Euro pro m²
  • Dämmung des Daches (Flach- Steildach): 32,- Euro pro m²
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke 14,- Euro pro m²

Umfassende Sanierung

  • Signifikante Unterschreitung der Anforderungen der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 6, Stand 2015 oder 2019)
    • 52,- Euro je m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung
  • Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 
    • 36,- Euro je m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung
  • Reduktion des Heizwärmebedarfs gegenüber unsaniertem Zustand 
    • 24,- Euro pro m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung

Details zu den Anforderungen (Formeln) an die thermische Qualität des sanierten Gebäudes siehe Infoblatt zur Förderung.

Dach- und Fassadenbegrünung sowie aussenliegender Sonnenschutz (beweglich sowie unbeweglich)

  • 240,- Euro pro m² begrünte Fassade bei fassadengebundenen Begrünungen
  • 120,- Euro pro m² begrünte Fassade bei bodengebudnenen Begrünungen
  • 30,- Euro pro m² begrünte Dachfläche
  • 50 % der förderfähigen Investitionskosten für außenliegenden Sonnenschutz

Ad B) Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung

Fern- Nahwärmeanschluss, Wärmepumpe, Holzheizung

  • unter 50 kWth: Euro 15.000,-
  • ab 50 kWth und unter 100 kWth: Euro 24.000,-
  • ab 100 kW bis 500 kWth:
    • 200,- pro kWth für den Anschluss an die Nah- und Fernwärme sowie für Luft-Wärmepumpen
    • 600 Euro pro kWth für Biomasse Einzelanlagen und Sole/Wasser- Wärmepumpen
    • 400,- Euro pro kWth für  Wasser/Wasser-Wärmepumpen, jedes weitere kWth wird mit einem niedrigerem Pauschalsatz gefördert.

      Zuschlag bei Einsatz von fortschrittlichen Kältemitteln (GWP ab 1500) von 150,- Eruo pro kW)

Thermische Solaranlagen

  • 300,- Euro pro m² bei Standardkollektoren
  • 390,- Euro pro m² bei Vakuumkollektoren
  • 250,- Euro pro m² bei Luftkollektoren

 Ad C) Energiepsparmaßnahmen

Beleuchtungsumstellung

  • Flutlichtanlagen 500,- Euro pro Lichtpunkt
  • Straßen- und Außenbeleuchtung pro Lichtpunkt 100,- Euro pro Lichtpunkt, Zuschlag von 40,- Euro pro Lichtpunkt für situative Beleuchtung (verkehrsflussbasiert Nachtabsenkung und all Formen der sensorgesteuerten Beleuchtung)
  • Innenbeleuchtung 800, - Euro pro Lichtpunkt, Zuschlag von 200,- Euro pro Lichtpunkt für Lichtsteuerung (zumindest bewegungsaktivierte bzw. tageslichtabhängige Steuerung)

Ad D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Klimatisierung von Gebäuden

50 % der förderfähigen Investitionskosten für den Austausch bestehender Kälteanlagen zur Klimatisierung von Gebäuden

Förderdetails

  • Voraussetzung für die Förderung ist die ausschließliche oder überwiegende Nutzung des Gebäudes als Sportstätte für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder Training. Für Überwiegend müssen beide Kriterien -  mehr als 50 % der Bruttogrundfläche und mehr als 50% der tatsächlichen Nutzungszeit - erfüllt sein. Untergeordnete Nutzungen wie Werkstätten, Nahversorger, Gastronomie, privat/Wohnung werden mitgefördert. 
  • Die verfügbaren Nutzungszeiten der geförderten Sportstätten müssen zu mindstens 20 % dem Hobby- oder Amateursport zur Verfügung stehen.
  • Mindestinvestitionssumme 10.000,- Euro pro Projekt
  • Holzheizungen und Wärmepumpen, sind nur dann förderfähig, wenn der Anschluss an ein hocheffizientens bzw. klimafreundliches Nah-/Fernwärmesystem nicht möglich ist.
  • Die Sportstättenbetreiber oder Sportstättenbetreiberin bzw. -eigentümer und -eigentümerinnen müssen die Investitionskosten tragen. Für gemietete oder gepachtete Gebäude ist ein entsprechender Pacht- oder Nutzugsvertrag vorzulegen, wo die Nutzung des Gebäudes/Grundes für mindestens 10 weitere Jahre bestätigt wird.
  • Bei der Sanierung Einzelmaßnahmen sind für die einzelnen Bauteile Anforderungen an die U-Werte einzuhalten - bei der umfassenden Sanierung sind die Anforderungen für den Heizwärmbedarf (HWB) und des Gesamt-Energieeffizienzfaktors (fGEE) einzuhalten (Der Nachweis erfolgt über den Energieausweis) - alle Details im Informationsblatt.
  • Für Heizsysteme gibt es spezielle Fördervoraussetzungen zu erfüllen, Details im Infoblatt. Liste der förderungsfähigen Heizsysteme: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme
  • Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung (überwiegende Kälteerzeugung) ausgelegt sind, werden als Kälteanlagen eingestuft und könnten unter Einhaltung der Voraussetzungen für klimafreundliche Kühlung gefördert werden.
  • Für die Heizungsoptimierung, Solaranlagen, Wärmerückgewinnung, Beleuchtungsumstellung (Flutlicht, Innen- und Außenbeleuchtung), Kälteanlagen gibt es ebenfalls Fördervoraussetzungen zu erfüllen, diese sind im Infoblatt angeführt.
  • nicht förderfähig: Umsiedelung von Gebäuden und Zwischenmieten, Neubauten (einschließlich Abriss und Neubau) und Zubauten, Stromproduzierende Anlagen (PV-Anlagen)
  • Eine Kombination mit weiteren Fördermöglichkeiten ist bis zur förderrechtlichen Höchstgrenze möglich.

Einreichung

  • vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung (Bestellung), die die Investition unumkehrbar macht
  • online bei der KPC
  • Bei Einreichung von mehreren Maßnahmen mit unterschiedlichen Umsetzungszeiträumen, wenn diese deutlich voneinander abweichen, ist es empfehlenswert einzelne Förderanträge zu stellen, damit die Förderung für die bereits umgesetzten Maßnahmen zeitnah abgerechnet werden kann (eine Teilauszahlung von Teilprojekten ist nicht möglich).

Weitere Informationen

EK


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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