Umwelt-Gemeinde-Service

Energieeffiziente Rettungsorganisation

Symbol Fördergeber Bund

Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden für Rettungsorganisationen

Förderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) für gebäudebezogenen Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Gebäuden von anerkannten Rettungsorganisationen - insbesondere Hilfs- und Rettungseinrichtungen wie Rettungen, Bergrettungen oder Wasserrettungen (ausgenommen Feuerwehr).

Gefördert werden

A) Thermische Gebäudesanierung

Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Förderfähig sind Kosten für Leistungen, die gemäß Energieausweis den Heizwärmebedarf reduzieren:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Extensive und intensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung; Fassadengebundene und Bodengebundene Begrünung
  • Außenliegender Sonnenschutz, die zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes beitragen

B) Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung

Umstellung von bestehenden fossilen Heizungsanlagen auf eine klimafreundliche Technologie: Dabei wird der Ersatz eines fossilen Heizsystems wie Anschluss an ein hocheffizientes bzw. klimafreundliches Nah-/Fernwärmesystem, Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen gefördert. Förderfähig sind:

  • Kesselanlagen zur zentralen Wärmeerzeugung, die mit Hackgut aus fester Biomasse, Stückholz oder Holzpellets betrieben werden:
    • neue Kesselanlage, Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker, Einbindung ins Heizungssystem, Wärmespeicher, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
  • Wärmepumpen, die überwiegend zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmasser eingesetzt werden und bestimmte technische Kriterien erfüllen:
    • Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), Einbindung ins Heizungssystem, Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
  • Anschluss an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanlage:
    • Übergabestation, Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher, Grabungsarbeiten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen, Anschlussgebühren, Baukostenzuschüsse, weitere für den Betrieb relevante Anlagen

Thermische Solaranlagen
Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

C) Energiesparmaßnahmen

Energiesparmaßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie, wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in bestehenden Gebäuden

Beleuchtunsoptimierung
Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Systeme in bestehenden Gebäuden und die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen sowie Umstellung der Straßen- und Außenbeleuchtung.

D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Austausch von bestehenden Kälteanlagen zur Klimatisierung von Gebäuden (Free-Colling Systeme, Prozesskälteanlagen)

FörderwerberIn

Anerkannte Rettungsorganisationen, insbesondere Hilfs- und Rettungseinrichtungen wie Rettungen, Bergrettungen oder Wasserrettungen (ausgenommen Feuerwehr), sowie alle natürlichen und juristischen Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. 

Förderhöhe

Bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Pauschalförderung abhängig von der Maßnahme

Ad A) Thermische Sanierung

Sanierung Einzelmaßnahmen

  • Austausch Fenster, Türen, Tor: 110 Euro pro m²
  • Dämmung des Daches (Flach- Steildach): 32 Euro pro m²
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke 14 Euro pro m²

Umfassende Sanierung

  • Signifikante Unterschreitung der Anforderungen der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 6, Stand 2015 oder 2019)
    • 52 Euro je m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung, danach 34 Euro je m³ 
  • Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie und Denkmal- bzw. Esemebleschutz 
    • 36 Euro je m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung, danach 30 Euro je m³ 
  • Reduktion des Heizwärmebedarfs gegenüber unsaniertem Zustand 
    • 24 Euro pro m³ Bruttovolumen für die ersten 1.000 m³ vor der thermischen Sanierung, danach 12 Euro je m³ 

Details zu den Anforderungen (Formeln) an die thermische Qualität des sanierten Geäbudes siehe Infoblatt zur Förderung.

Dach- und Fassadenbegrünung

  • 240 Euro pro m² begrünte Fassade bei fassadengebundenen Begrünungen
  • 120 Euro pro m² begrünte Fassade bei bodengebudnenen Begrünungen
  • 30 Euro pro m² begrünte Dachfläche
  • 50 % der Förderungsbasis für außenliegenden Sonnenschutz

Ad B) Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung

Fern- Nahwärmeanschluss, Wärmepumpe, Holzheizung

  • unter 50 kWth: 15.000 Euro
  • ab 50 kWth und unter 100 kWth: 24.000 Euro 
  • ab 100 kW bis 500 kWth:
    • 200 Euro pro kWth für den Anschluss an die Nah- und Fernwärme sowie für Luft-Wärmepumpen
    • 600 Euro pro kWth für Biomasse Einzelanlagen und Sole/Wasser- Wärmepumpen
    • 400 Euro pro kWth für  Wasser/Wasser-Wärmepumpen, jedes weitere kWth wird mit einem niedrigerem Pauschalsatz gefördert.

      Zuschlag bei Einsatz von fortschrittlichen Kältemitteln (GWP ab 1500) von 150 Eruo pro kW)

Thermische Solaranlagen

  • 300 Euro pro m² bei Standardkollektoren
  • 390 Euro pro m² bei Vakuumkollektoren
  • 250 Euro pro m² bei Luftkollektoren

 Ad C) Energiepsparmaßnahmen

Energiesparmaßnahmen in bestehenden Gebäuden (Wärmerückgewinnungen, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)

50 % der förderfähigen Investitionskosten

Beleuchtungsumstellung

  • Straßen- und Außenbeleuchtung pro Lichtpunkt 100 Euro pro Lichtpunkt, Zuschlag von 40 Euro pro Lichtpunkt für situative Beleuchtung (verkehrsflussbasiert Nachtabsenkung und all Formen der sensorgesteuerten Beleuchtung)
  • Innenbeleuchtung 800 Euro je kW Anschusswert neu, Zuschlag von 200 Euro je kW für Lichtsteuerung (zumindest bewegungsaktivierte bzw. tageslichtabhängige Steuerung)

Ad D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

50 % der förderfähigen Kosten für den Austausch bestehender Kälteanlagen zur Klimatisierung von Gebäuden

Förderdetails

  • Mindestinvestitionssumme 10.000 Euro pro Projekt
  • Holzheizungen und Wärmepumpen, sind nur dann förderfähig, wenn der Anschluss an ein hocheffizientens bzw. klimafreundliches Nah-/Fernwärmesystem nicht möglich ist.
  • Bei der Sanierung Einzelmaßnahmen sind für die einzelnen Bauteile Anforderungen an die U-Werte einzuhalten.
  • Voraussetzung für die Förderung zur umfassenden Sanierung sind die Anforderungen für den Heizwärmbedarf (HWB) und des Gesamt-Energieeffizienzfaktors (fGEE), siehe Infoblatt. Der Nachweis erfolgt über den Energieausweis.
  • Für Heizsysteme gibt es spezielle Fördervoraussetzungen zu erfüllen, Details im Infoblatt. Liste der förderungsfähigen Heizsysteme: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme
  • Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung (überwiegende Kälteerzeugung) ausgelegt sind, werden als Kälteanlagen eingestuft und könnten unter Einhaltung der Voraussetzungen für klimafreundliche Kühlung gefördert werden.
  • Für die Heizungsoptimierung, Solaranlagen, Wärmerückgewinnung, Beleuchtungsumstellung (Flutlicht, Innen- und Außenbeleuchtung), Kälteanlagen gibt es ebenfalls technische Fördervoraussetzungen zu erfüllen, diese sind im Infoblatt angeführt.
  • nicht förderfähig: Umsiedelung von Gebäuden und Zwischenmieten, Neubauten (einschließlich Abriss und Neubau) und Zubauten, Stromproduzierende Anlagen (PV-Anlagen)
  • Die Förderungen von Maßnahmen an Gebäuden, die von Rettungsorganisationen überwiegend für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) genutzt werden, sind keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
  • Unterliegt der Antragsteller oder die Antragstellerin den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen (auch für Direktverfahren) sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.
  • Eine Kombination mit weiteren Fördermöglichkeiten ist bis zur förderrechtlichen Höchstgrenze möglich.

Einreichung

  • vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung (Bestellung), die die Investition unumkehrbar macht
  • online bei der KPC
  • Bei Einreichung von mehreren Maßnahmen mit unterschiedlichen Umsetzungszeiträumen, wenn diese deutlich voneinander abweichen, ist es empfehlenswert einzelne Förderanträge zu stellen, damit die Förderung für die bereits umgesetzten Maßnahmen zeitnah abgerechnet werden kann (eine Teilauszahlung von Teilprojekten ist nicht möglich).

Weitere Informationen

EK


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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