e-Zweiräder
Der Bund fördert den Ankauf von Elektro Zweiräder
Short Facts
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. 1.400 Euro je e-Motorrad > 11 kW
Laufzeit: Ende der Antragsfrist, abhängig von der Ausschöpfung der Mittel, bis spätestens 31.5.2025.
Einreichzeitpunkt: Antrag nach Ankauf, spätestens 36 Wochen nach Registrierung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam E-Mobilität
+43 1 316 31 747
e-mobilitaet@kommunalkredit.at
KPC
Leitfaden
Online-Antrag
Freies Förderkontingent
Gefördert werden
Anschaffung von neuen Elektro-Zweirädern der Fahrzeugklassen
- e-Moped L1e
- e-Motorrad L3e
FörderwerberIn
Gemeinde, Gebietskörperschaft, Betrieb, konfessionelle Einrichtung, Verein
Förderhöhe
Investitionszuschuss von max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeugs laut Rechnung ohne Sonderausstattung) bzw. Pauschal
- € 600 e-Moped
- € 1.200 e-Motorrad < 11 kW
- € 1.800 e-Motorrad > 11 kW
Förderdetails
- Betrieb der e-Zweiräder mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern
- Der Zweiradimporteur muss einen Abzug, den E-Mobilitätsbonus von 350 Euro (E-Moped) bzw. 500 Euro (E-Motorrad) beim Kauf gewähren. Der E-Mobilitätsbonus muss mit einem speziellen Rechnungstext ausgewiesen sein.
- Gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert.
- Pro Antrag maximal 10 Fahrzeuge. Es können mehrere Anträge in der Förderperiode gestellt werden.
- Tageszulassungen und Funktionsfahrzeuge von Händlern sind förderungsfähig. Für eingereichte Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung der Fahrzeuge und Rechnungsdatum des gegenständlichen Kaufs nicht mehr als 15 Monate betragen.
- Der Förderungsnehmer verpflichtet sich die geförderten Elektro- Fahrzeuge für die Dauer von vier Jahren in Betrieb zu halten und den ausschließlichen Bezug bzw. die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern für den Betrieb der Elektro- Fahrzeuge über mindestens vier Jahre zu gewährleisten.
Einreichung
- Registrierung Online bei der KPC; damit ist das Förderkontingent reserviert.
- Antrag nach Ankauf und Zulassung und spätestens 36 Wochen nach der Registrierung.
Die Rechnung darf maximal 9 Monate alt sein!
Weitere Informationen
- Individuelle Förderberatung
- E-Mobilität Faktencheck
- Unterstützungsangebote zur Nachhaltigen Mobilität
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)