e-Leichtfahrzeuge
Der Bund fördert die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Kleinfahrzeugen
Short Facts
Förderhöhe: max. 30 % bzw. € 1.300
Laufzeit: Ende der Antragsfrist, abhängig von der Ausschöpfung der Mittel, bis spätestens 31.5.2025.
Einreichzeitpunkt: Antrag nach Ankauf, spätestens 36 Wochen nach Registrierung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam E-Mobilität
+43 1 316 31 747
e-mobilitaet@kommunalkredit.at
KPC
Leitfaden
Online-Registrierung
Freies Förderkontingent
Gefördert werden
Anschaffung neuer Kleinfahrzeuge mit Elektroantrieb der Fahrzeugklassen
- L2e
- L5e
- L6e
- L7e
FörderwerberIn
Gemeinde, Gebietskörperschaft, Betrieb, konfessionelle Einrichtung, Verein
Förderhöhe
Investitionszuschuss von max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeugs laut Rechnung ohne Sonderausstattung) bzw. Pauschal
- € 1.300 pro Fahrzeug
Förderdetails
- Betrieb der e-Leichtfahrzeuge mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern
- Behaltedauer vier Jahre
- Nur neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Tageszulassungen bzw. Funktionsfahrzeuge von Händlern, mit einem Zeitraum zwischen Erstzulassung und Rechnungsdatum Ankauf von nicht mehr als 15 Monaten.
- Pro Antrag maximal 10 Fahrzeuge. Es können mehrere Anträge in der Förderperiode gestellt werden.
Einreichung
- Registrierung Online bei der KPC; damit ist das Förderkontingent reserviert.
- Antrag nach Ankauf und Zulassung und spätestens 36 Wochen nach der Registrierung.
Die Rechnung darf maximal 9 Monate alt sein!
Weitere Informationen
- Individuelle Förderberatung
- Unterstützungsangebote zur Nachhaltigen Mobilität
- e-Quote für CO2 Einsparung - jährliche e-Prämie
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)