Dorf- und Stadtentwicklung - Kleinprojekte calls
Förderung für Erneuerung von Orten, Gemeinden, Städten zur nachhaltigen Entwicklung des Lebensraumes
Short Facts
FörderwerberIn: Vereine, Gemeinde
Förderhöhe: max. 80%
Laufzeit: unbefristet bzw. innerhalb der calls
Antragszeitpunkt: vor Beginn/Bestellung
Kontakt & Links
Beratung
Dorf- und Stadterneuerung die Gemeindeagentur NÖ
Regionalberatung
+43 2742 34 000
service@dorf-stadterneuerung.at
DORN
Förderstelle
NÖ Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7)
+43 2732 9025 112 02
post.ru7krems@noel.gv.at
RU7 NÖ Raumordnung
Im Rahmen der NÖ Dorf- und Stadterneuerung fördert das Land NÖ Projekte und Maßnahmen, welche sich mit der Weiterentwicklung der niederösterreichischen Orte, Gemeinden und Regionen befassen, zur nachhaltigen Verbesserung des Lebensraumes der Bürgerinnen und Bürger beitragen und vorrangig im Rahmen von aktiven Beteiligungsprozessen der Gemeinden mit ihren Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurden.
Ziel der Förderung von Kleinprojekten ist eine rasche, möglichst unbürokratische Abwicklung von Projekten im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung für lokale Initiativen (insbesondere Dorferneuerungsvereine) und Gemeinden.
Gefördert werden
- Kleinprojekte zur Dorf- und Stadterneuerung im Rahmen von Calls
Der erste Call 2024 steht unter dem Motto Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden und richtet sich speziell an NÖ Dorferneuerungsvereine:
- Projekte die Menschen verbinden und die Positives zum Zusammenleben im Ort beitragen
FörderwerberIn
- insbesondere Vereine, die Mitglied im Verein NÖ Dorf- und Stadterneuerung sind
- Gemeinden
Förderhöhe
- 80 % der Gesamtprojektkosten - max. € 2.500
Förderdetails
- mind. € 500 anerkennbare Gesamtkosten (Bagatellgrenze)
- Projektbezogene Einnahmen verringern die anerkennbaren Gesamtkosten.
- max. 1 Kleinprojekt pro Jahr und Förderwerber
- Bei der Entwicklung von Projekten soll die Beteiligung von BürgerInnen ebenso wie Chancengleichheit, die Stärkung der Orts- und Stadtkerne und die SDGs (Kreisläufe, Enkeltauglichkeit etc), Kooperationen und zukunftsrelevante Themen von Landesinteresse berücksichtigt werden.
- Als Dorf- und Stadterneuerung gelten gemäß NÖ ROG 2014 § 1 Absatz 1 Z. 3 besondere Maßnahmen, die in Abstimmung mit dem Örtlichen Raumordnungsprogramm auf die Verbesserung der räumlich strukturellen Lebensbedingungen im Bereich der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Kultur und der Ökologie in Städten und Dörfern ausgerichtet sind.
- Unmittelbar im Zusammenhang stehende Ausgaben für Speisen, Getränke und Sachzuwendungen sind in untergeordnetem Ausmaß (max. 10 % der Fördersumme) förderbar.
- Nicht förderbar sind Personalkosten des Projektträgers sowie kommunale Eigenleistungen. Ebenso sind Eigenleistungen von Vereinen und unbare Eigenleistungen nicht förderbar. Diese Leistungen sind daher bei den anerkennbaren Gesamtkosten nicht zu berücksichtigen.
- Veranstaltungen werden nicht gefördert. Gagen und Kosten, um Veranstaltungsequipment auszuleihen werden ebenfalls nicht gefördert.
- Erhaltungsverpflichtung 7 Jahre. Ist der Förderwerber nicht Eigentümer/.Nutzungsberechtigter, so ist eine Nutzungsvereinbarung zumindest auf die Dauer der Behaltefrist erforderlich.
- Die Abrechnungfrist laut Förderzusage ist einzuhalten, andernfalls erlischt die Förderzusage. In triftigen Gründen kann um eine Verlängerung - vor Ablauf der Frist - mit Begründung angesucht werden.
- Auswahl und Genehmigung erfolgt durch Fachgremien und eine Steuerungsgruppe unter Leitung der Abteilung RU7.
- Die automatische Empfangsbestätigung nach der online-Einreichung gilt als Stichtag für die Kostenanerkennung.
- Mit anderen Förderungen kombinierbar - allfällige andere Förderungen verringern die förderbaren Gesamtkosten.
- Die Calls für Kleinprojekte gibt es bis zu 2 mal im Jahr. Es gibt zeitlich limitierte Umsetzungszeiträume im Anschluss an die Einreichung!
- Im ersten call muss die Fertigstellung des Projektes bis zum 31. Oktober 2024 erfolgen und die Abrechnung bis 31. Jänner 2025
Einreichung
- vor Projektbeginn/Bestellung
- online
- bis 31. Mai 2024 im Rahmen des 1.calls "Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden"
Weitere Informationen
- Wir leben Nachhaltig - SDGs im Alltag
- Healthy Streets - Ortsbild für FußgeherInnen - Fördercall 2024
- Fonds Gesundes Österreich
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
MK
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)