Dämmen von Schule & Kindergarten
Förderung für Neubau und Sanierung von Pflichtschulen und Kindergärten
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde & Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: 25 % der förderbaren Kosten bei Investition bis € 100.000,-
Annuitätenzuschuss, 7 % für ein fiktives Darlehen auf 15 Jahre bei Investition über € 100.000,-
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: bis zu 3 Jahre NACH Umsetzung bei Investitionskosten < € 100.000,-
VOR Projektbeginn bei Investitionskosten > € 100.000,-
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen (K4)
Martin Fischer
+43 2742 9005 13 229
post.k4@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinien
Die Förderung wird vom NÖ Schul- und Kindergartenfonds gewährt.
- Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen.
- Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
- Bei Investitionen von mehr als 100.000 Euro wird ein Zinszuschuss gewährt.
Details zu Förderungen von Sanierungen
Folgende bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen werden gefördert:
- Thermische Gebäudedämmung der Außenhülle
- Fenster und Portale
- Lüftungs- und andere haustechnische Anlagen
- nicht förderfähig: Sanierung von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder feste fossile Brennstoffe
Details zu Förderungen von Neubauten
- nicht förderfähig: Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder feste fossile Brennstoffe)
- Für Räume in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein wirksamer Sonnenschutz vorzusehen
- Bei Neu- und Zubauten können zusätzlichen Kosten für klimatechnische Maßnahmen (z.B. begrüntes Dach, begrünte Fassaden, etc.) nach Fertigstellung des Projektes anerkannt und gefördert werden. Diese Maßnahmen sind getrennt abzurechnen.
Weitere Informationen
- Förderungen für Photovoltaik-Anlagen
- Förderungen für Wärmeversorgungsanlagen
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)