Bodenbonus Entsiegelung LAFO
Der Landschafstfonds des Landes NÖ fördert die Entsiegelung von Böden mit dem blau gelben Bodenbonus
Förderhöhe: bis zu 40 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: VOR Projektbeginn
Tipp: Wenden Sie sich schon in der Ideenphase an die zuständige Fachabteilung für eine Erstberatung
NÖ Agrarbezirksbehörde, Fachabteilung Landentwicklung
ABB St. Pölten - Ing. Franz Lumesberger
+43 2742 9005 15565
franz.lumesberger@noel.gv.at
ABB Baden - Ing. Johann Steurer
+43 2252 9025 11557
johann.steurer@noel.gv.at
Geschäftsstelle NÖ Landschaftsfonds
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Dipl.-Ing. Ernest Reisinger
+43 2742 9005 – 12 980
post.lf3@noel.gv.at
Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) unterstützt Maßnahmen im Rahmen des blau gelben Bodenbonus zur Entsiegelung von Flächen und zur Bewusstseinsbildung.
Gefördert werden
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung
- Personalkosten
- Sachkosten für Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen außerorts
- Komplettentsiegelungen mit Rückführung der Fläche auf Acker/Grünland (z.B. Rübenplatz, sofern ursprüngliche Funktion nicht mehr erforderlich)
- Bei Teilentsiegelungen nur jene Bereiche, die in naturnahen Zustand rückgebaut werden wie Versickerungsmulden, Pflanzbereiche für Gehölze oder Schotterrasen.
FörderweberIn
- Gemeinde
- Schule, Kindergarten
- Private, Landwirt, Gemeinschaften, Verein
Förderhöhe
- bis zu 40% der Nettokosten von offiziellen Rechnungen
Förderdetails
- Fläche: größer 100 m²
- Außerörtliche Umsetzungsmaßnahmen werden im Zuge einer Beratung als Einzelfälle (im Sinne von Pilotprojekten) beurteilt.
- Die Beratung ist vor Durchführung mit dem LAFO abzustimmen und erfolgt durch interne MitarbeiterInnen oder externe Fachkräfte.
Nicht förderbar:
- Eigenleistungen
- Leistungen, die vor offizieller Antragstellung beim LAFO erbracht wurden.
- Maßnahmen ohne Anschluss an den ursprünglichen Bodenkörper wie Hochbeete, Container für Gehölze u.ä.
- Umbau von versiegelten Flächen auf Rasengittersteine etc.
- Wenn die Entsiegelung zu Ersatzversiegelungen an anderen, besser geeigneten Stellen führt.
Einreichung
- Die fachliche Beurteilung erfolgt durch die zuständige Fachabteilung. Für den Projekttyp Landschaftsgestaltung ist dies die NÖ Agrarbezirksbehörde.
- Vor Projektbeginn bei der LAFO-Geschäftsstelle (LF3) mit Formular.
- Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
Weitere Informationen
Nachhaltige Boden- und Flächennutzung - jährliche Auszeichnung Erdreich Preis
Bodenentsiegelung NÖ Straßenraum
Folder NÖ Straßendienst Wasser versickern statt Boden versiegeln
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)