Blackout Vorsorge Siedlungswasserwirtschaft
Förderung für Blackout-Vorsorge bei Trink- und Abwasserbauwerken
Short Facts
Bundes- und Landesförderung gemeinsam
Förderhöhe: zwischen 30 % bis maximal 80 % der förderfähigen Kosten
(Landes-Mindestfördersatz 20%)
Laufzeit: Ab 6. September 2022
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Nehmen Sie bereits in der Ideenphase mit Ihrer
örtlichen Regionalstelle der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft Kontakt
auf, um die beste Vorgehensweise zu erörtern.
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Siedlungswasserwirtschaft (WA4)
Regionalstellen WA4
Industrieviertel
+43 2622 9025 10703
post.wa4wn@noel.gv.at
Mostviertel & Zentralraum
+43 2742 9005 14421
post.wa4mo@noel.gv.at
Waldviertel
+43 2982 9025 10465
post.wa4ho@noel.gv.at
Weinviertel
+43 2572 9025 10650
post.wa4mi@noel.gv.at
Landesförderung mit Antrag im download-Bereich
Bundesförderung - Abwasserbereich
Bundesförderung - Trinkwasserbereich
Für Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes von Trinkwasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen die spezifisch auf die Anlage der Siedlungswasserwirtschaft abgestimmt und deren Sinnhaftigkeit begründet wurde, gibt es neben der Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz (UFI) auch eine nach unten gedeckelte Landesförderung (Mindestförderung) durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).
Gefördert werden
Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge auf Punktbauwerken wie Brunnen, Pumpwerke, Kläranlagen etc. inkl. Einspeisungsmöglichkeit in die bestehende Stromversorgung.
förderfähig sind beispielsweise:
- Stationäres Notstromaggregat
- Mobiles Notstromaggregat - bei Fixmontage auch Anhänger förderbar
- Treibstofftank für Notstromaggregate
- Treibstofftank für die Treibstoffversorgung der für den Weiterbetrieb der Anlagen notwendigen Fahrzeuge, der eine stromlose Betankung sicherstellt
- Nachrüstung von Anschlussmöglichkeiten für Notstromaggregate bei den mit Notstrom zu versorgenden Anlagen
- Akku als Pufferspeicher
- Schwarzstartfähigkeit der Anlagen (Inselbetrieb)
- ...
Hinweis: Wird eine PV-Anlage gemeinsam mit einem Akku als Pufferspeicher für einen dauerhaften Inselbetrieb bei längeren Blackout-Fällen errichtet, dann gilt die PV-Anlage auch als Blackout-Vorsorge-Maßnahme.
FörderwerberInnen
- Gemeinde
- Verbände, Genossenschaft
- Juristische Person im Auftrag von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, Land
Förderhöhe
- bei Wasserversorgung 30 % - 65 % (Bund 10 - 25 %, Land 20 - 40 %)
- bei Abwasserentsorgung 30 % - 80 % (Bund 10 - 40 %, Land 20 - 40 %)
Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet - abhängig von der beim Bund jährlich publizierten Gemeindeliste.
Förderdetails
- Die Projekterstellung ist in Abstimmung mit der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft und den fachlich zuständigen Amtssachverständigen durchzuführen.
- Es muss ein befugter Planer beauftragt werden.
- Bewilligungen sind durch den/die FörderwerberIn einzuholen.
- Kriterium Benützungsgebühren - keine spezielle betriebswirtschaftliche Analyse im Falle von Blackout-Vorsorge erforderlich
- Für die Auszahlung muss die Blackout-Vorsorge im Zuzählungsantrag extra ausgewiesen werden.
- Übergangsregelung für Förderansuchen ab 1. Mai 2022 - es kann der erhöhte Landesanteil für die Blackout-Vorsorge bei der Endabrechnung berücksichtigt werden.
Tipp
Strategisches Konzept zur Blackout-Vorsorge
Die Kosten für die Erstellung eines strategischen Konzeptes zur Blackout-Vorsorge für Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft können vom NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF) mit einem Beitrag von 40 % gefördert werden. Voraussetzung dafür ist die Einreichung der Förderunterlagen vor Beginn der Planungsarbeiten.
Einreichung
- Vor Umsetzung der Maßnahme online
- Der/die FörderwerberIn gibt online im Portal der Bundesförderstelle (KPC) den Förder-Antrag ab. Die Unterlagen der Landesförderung - siehe link Landesförderung - müssen dabei auch hochgeladen werden. Zwischenspeicherungen und Wiedereinsteigen vor dem eigentlichen Absenden ist im Portal der KPC möglich.
- Nach dem Absenden des Antrags im Portal der KPC wird die zuständige Landesabteilung (WA4) automatisch verständigt und gibt die erforderdliche Beurteilung zum Antrag ab. Der online Antrag wird danach automatisch von der KPC weiterbearbeitet.
Weitere Informationen
- Wasserversorgungsanlage
- Abwasserentsorgungsanlage
- Notstromanlage mit Wasserstoff für kritische Infrastruktur
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)