Biodiversität erhalten
Förderung von Umsetzungsprojekten für den Erhalt von Lebensräumen und die Artenvielfalt
Short Facts
Laufzeit: 2021 - 2026 mit wiederkehrenden calls
Einreichung: Vor Beginn/Bestellung, während des calls, online
Förderhöhe: bis zu 100 %
Tipp: Abklärung im Ideenstadium empfohlen - direkt bei der KPC
Kontakt & Links
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
DI Gabriele Obermayr, Leiterin der Stabsstelle Biodiversität im BMK
gabriele.obermayr@bmk.gv.at
BMK - österreichischer Biodiversitätsfond
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
01 31 631 807
biodiversitaetsfonds@kommunalkredit.at
Förderungs-Richtlinie Biodiversitätsfonds
5. Ausschreibung - Leitfaden
Förderwebsite mit Antragslink
Neben dem Klimawandel bedroht der Verlust an Biodiversität unsere Lebensgrundlagen. Die Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt liegt in der menschlichen Landnutzung und den Ressourcenentnahmen mit Verschmutzung, Klimawandel und invasiven Arten als Folgeverstärker. Der weltweite living-planet Index zeigt einen Rückgang von 60 % gegenüber 1970.
Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und zu den globale Nachhaltigkeitszielen beitragen soll um so die Natur und Vielfalt Österreichs zu schützen und zu erhalten. Die gesamte Dotierung 2021-2026 beläuft sich auf 80 Mio Euro, die aufgeteilt 50:30 aus Mitteln des europäischen Aufbauplans (ARF) und nationalen Mitteln stammen. Der Biodiversitätsfonds forciert primär konkrete Maßnahmen und Umsetzungsprojekte auf der Fläche.
Gefördert werden
Umsetzungsprojekte, die einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten - Je call verschiedene Schwerpunkte.
- In der 5.ten Ausschreibung sind vielfältige Schwerpunkte zu Biodiversität und Naturschutz mit Synergien zu Lebensraum-Vernetzung und Hochwasserschutz in 4 Projektkategorien einreichfähig:
- Projektkategorie 1: Umsetzung von Projekten zur Wiederherstellung und Sicherung von Auenverbund und Gewässervernetzungen zur Erfüllung ihrer wichtigen ökologischen Funktionen (Wiederanbindungen Altarme, Geißgänge, Tümpel etc.) sowie zur qualitativ hochwertigen Biotop-Ausstattung und Sicherung von Lebensraumvernetzungskorridoren (inkl. Einzugsbereiche von Grünbrücken entlang von Lebesnraumverenetzungskorridoren und Verbesserung der Ausstattung in den kritischen Engstellen).
- Projektkategorie 2: Umsetzung von Projekten zur Entsiegelung von Böden inklusive Initialmaßnahmen zur Wiederherstellung einer standortgerechten Biodiversität. Gefördert wird das Anlegen einer nach naturschutzfachlichen Kriterien dem Standort entsprechenden, autochthonen Vegetation auf Flächen, die zum Zeitpunkt der Projekteinreichung versiegelt und wasserundurchlässig waren, sowie die Erstellung eines Konzepts mit dem Ziel, für diese Fläche nachhaltig einen nachweislich biodiversitätsfördernden Zustand herbeizuführen. Dieses Konzept ist ein verpflichtender Projektbestandteil. Die Mindestgröße der Fläche beträgt 500 m², wobei eine Aufsummierung von Teilflächen nicht zulässig ist
- Projektkategorie 3: Umsetzung von Kleinprojekten zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität in Siedlungsgebieten. Gefördert werden Projekte, die zumindest eines der sechs übergeordneten Ziele der Biodiversitäts Strategie Österreich 2030+ nachhaltig unterstützen, wobei Projekte, die dazu beitragen die Wasserversickerungsfähigkeit von Böden und die Bodenfunktionen wiederherzustellen bzw. zu stärken, bevorzugt werden.
- Projektkategorie 4: Umsetzung von Projekten zur Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte (Trockenrasen, Sanddünen, etc., sowie Flächen und Lebensräumen entlang von Bächen und Flüssen, die für den Schutz vor und die Vorbeugung von Hochwasserfolgen bedeutend sind.
FörderwerberIn
- Gemeinde
- NGO, Universität, Betrieb, Privatperson, juristische Person, Personengesellschaft
Achtung: Einschränkungen je nach Call und Projektkategorie beachten - siehe jeweiliger Call-Leitfaden!
Förderhöhe
Je nach FörderwerberIn unterschiedliche Höchst-Fördersätze:
- bis zu 100 % für Gemeinden u.a. Nicht-Wettbewerbsteilnehmer (Uni, NonProfit Vereine, etc.)
- 70 % - 90 % für Wettbewerbsteilnehmer nach AGVO (Unternehmen, gewinnorientierte Vereine etc.)
im 5ten Call maximal Fördersumme € 500.000 pro Projekt
förderfähige Kosten sind:
- Personalkosten
- Materialkosten
- Reisekosten
- Drittkosten (Vergabe an SubauftragnehmerInnen)
- Sonstige Kosten
Förderdetails
- im 5ten Call Einschränkungen der EinreicherInnen :
- für Projektkategorie 2 sind ausschließlich Gemeinden antragsberechtigt.
- für Projektkategorie 3 sind Gemeinden und Vereine (mit entsprechenden Unterstützungserklärungen der jeweiligen Gemeinden) antragsberechtigt.
- Die Mindestprojektsumme beträgt 15.000 Euro
- Vorliegen der für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen – insbesondere auch naturschutzrechtliche – Bewilligungen als Einreichunterlage erforderlich. Nachreichung in begründeten Ausnahmefällen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung möglich.
- Der Förderwerber verfügt über allenfalls notwendige Zustimmungserklärungen von Grundeigentümern – insbesondere hinsichtlich der Betretung von Flächen.
- Einreichungen werden von der KPC formal und inhaltlich anhand von Bewertungskriterien als förderwürdiges Projekt gereiht. Danach erfolgt eine Beratung in der Biodiversitätsfonds-Kommission - die uswahlempfehlungen werden danach zur Genehmigung an die Bundesministerin übermittelt. Nach Genehmigung durch das BMK erfolgt über die KPC der Vertragsabschluss.
Hinweis: für den 5ten Call ist Ende 2025 mit Förderverträgen zu rechnen. Ein Projektstart ist daher ab 2026 möglich/zu empfehlen. - Die Projektbeschreibung sollte Bezug auf die Bewertungskriterien nehmen. Die Projektbeschreibung hat eine Begründung der Kosten zu beinhalten.
- Weitere Einreichunterlagen (Kostenschätzungen, CV/Lebenslauf MitarbeiterInnen etc) sind im jeweiligen Leitfaden zum Fördercall zu finden.
- Neben der Kostenschätzung sind bei Anlagenteile bzw. Kostenpositionen, die mehr als 10 % der genehmigten Projektkosten ausmachen oder mehr als 10.000 Euro betragen 2 Angebote für den Nachweis der Angemessenheit der Kosten erforderlich.
- Beginn der Umsetzung innerhalb 1 Jahres ab Förderzusage/-vertrag.
- Die Laufzeit der Projekte wird im Förderungsvertrag festgelegt. Im 5ten Call beträgt die maximale Laufzeit inklusive Endabrechnung 3 Jahre.
- im 5ten Call sind Grundankauf, Pacht, Nutzungsentgang nicht förderfähig!
- Einhaltung aller vergabegesetzlichen Bestimmungen
- Förderwerber verpflichtet sich, dass die geförderte Anlage durch fachkundige Personen gewartet wird
- Förderfähig sind nur direkte Projektkosten, also Kosten die für die Umsetzung des beantragten Vorhabens nötig sind (inkl. Planungs- oder Bauaufsichtsleistungen). Eigenleistungen sind unter gewissen Voraussetzungen förderbar, müssen aber genau dokumentiert werden.
- Umsatzsatzsteuer ist nur dann förderbar, wenn FörderungswerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
- Nicht förderbar sind u.a. gesetzlich oder berhördlich verpflichtende Maßnahmen (z.B. Kompensationsmaßnahmen, Erfüllung vorgeschriebener nationaler sowie internationaler Berichtspflichten), Versicherungsprämien, Gerichts-, Rechtsanwalts- oder Notariatsgebühren, Verwaltungsabgaben und -gebühren und Steuern (ausgenommen die Umsatzsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbenden), Finanzierungskosten, Bewirtungskosten.
- Ab 1 Mio. Euro Projektvolumen ist die Einhaltung der green-event Vorgaben für Veranstaltungen sowie des österreichischen Umweltzeichnes für Produkte und Dienstleistungen einzuhalten und die öffentliche Beschaffungen muss nach dem Aktionsplan Nachhaltige öffentliche Beschaffung erfolgen. Für alle geringeren Projektvolumina wird die Anwendung dieser Vorgaben empfohlen.
- Planung und Durchführung durch befugte und befähigte Personen oder Unternehmen
- Zwischen- und Endberichte sind erforderlich.
- Innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss muss die Endabrechnung erfolgen.
- Vorfinanzierung zum Teil erforderlich.
Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt in der Regel in drei Tranchen: 20 % Vorauszahlung der bewilligten Fördersumme bei Vertragsabschluss, danach Zwischenrate(n) bei Abnahme eines Zwischenberichtes (Erstattung nachgewiesener Kosten - abzüglich 10% Deckungsrücklass). Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss und Abnahme des Endberichts durch die KPC.
Einreichung
- Vor Auftragsvergabe - online bei der KPC
- nur während der calls möglich - calls finden in regelmäßigen Abständen statt.
- 5ter Call: 10. März – 23. Juni 2025
Weitere Informationen
- Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+
- Green-Events
- Österreichisches Umweltzeichen
- Nachhaltige öffentliche Beschaffung
- Beispiele geförderte Projekte des Biodiversitätsfonds
- ARF EU Aufbauplan für Biodiversität
- Biodiversitätsplattformen
- Biodiversitäts-Cluster BOKU
- NÖ-Atlas Wildtierkorridore und Engstellen (Darstellung mit Hackerl aktivieren unter Karte/Themen)
- NÖ Naturschutz Fachgrundlagen
- autochthone Vegetation
- standortgerechte, regionale Wildsamen
- RGV - regionale Gehölzvermehrung
- FFH - Schutzgüter - Natura 2000
- EU - Rote Listen Arten
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)