Umwelt-Gemeinde-Service

Leichte e-Nutz­fahrzeuge

Symbol Fördergeber Bund

Bundesförderung für e-Kleinbusse und leichte e-Nutzfahrzeuge mit Autoimporteursbonus

Gefördert werden

Anschaffung neuer Fahrzeuge mit Elektroantrieb:

  • Leichte e-Nutzfahrzeug (Fahrzeugklasse N1)
    N1 über 2 Tonnen bis zu 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG)
    N1 über 2,5 Tonnen hzG
     
  • e-Kleinbusse zur Personenbeförderung
    Fahrzeugklasse M1 für mindestens 8 Personen mit über 2 Tonnen und mit über 2,5 Tonnen hzG
    Fahrzeugklasse M2 mehr als 9 Personen (inkl. Fahrer) und bis zu 5 Tonnen hzG

Achtung - über das nachhaltige Beschaffungsservice NÖ können Sie e-KFZ für Ihre Gemeinde zu besonders günstigen Konditionen anschaffen!

FörderwerberIn

Gemeinde, Gebietskörperschaft, Gesellschaft/Betrieb, Verein, Konfessionelle Einrichtung

Förderhöhe

Investitionszuschuss von max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeuges lt. Rechnung ohne Sonderausstattung) bzw. Pauschal

  • e-Kleinbus M1 (7+1 Person, über 2,0 Tonnen (t) bis 2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG)) € 4.000
  • e-Kleinbus M1 (7+1 Person, über 2,5 t hzG) € 8.000
  • e-Kleinbus M2 (mehr als 9 Personen inkl. Fahrer, bis 5 t hzG) € 18.000
  • e-Nutzfahrzeug N1 (über 2 t bis 2,5 t hzG) € 4.000
  • e-Nutzfahrzeug N1 (über 2,5 t) € 8.000

 Förderdetails

  • Strom für den Betrieb zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern
  • 4 Jahre Behaltedauer
  • Beim Kauf muss für das Fahrzeug ein Abzug, der sogenannte E-Mobilitätsbonus, in Höhe von € 2.000 (netto) gewährt werden. Der E-Mobilitätsbonus muss mit einem speziellen Rechnungstext ausgewiesen sein.
  • Nur neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Tageszulassungen bzw. Funktionsfahrzeuge von Händlern, mit einem Zeitraum zwischen Erstzulassung und Rechnungsdatum Ankauf von nicht mehr als 15 Monaten und keine Förderung im Rahmen des Aktionspaketes E-Mobilität des Bundes bereits durch den Händler für das Fahrzeug bezogen wurde.
  • Pro Antrag maximal 10 Fahrzeuge. Es können mehrere Anträge in der Förderperiode gestellt werden.

Einreichung

  • Registrierung Online bei der KPC; damit ist das Förderkontingent reserviert.
  • Antrag nach Ankauf und Zulassung und spätestens 36 Wochen nach der Registrierung.
    Die Rechnung (bzw. Datum der Depotzahlung bzw. Vorauszahlung bei Leasing) darf maximal 9 Monate alt sein!

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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