Umwelt-Gemeinde-Service

Wert­stoff­zentrum

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für den Umbau eines Altstoffsammelzentrums bzw. Neubau eines Wertstoffzentrums

Die Förderung erfolgt nach der im März 2018 erschienen Leitline für die Förderung von öffentlichen Wertstoffzentren (WSZ) und im Rahmen der der Richtlinie vom 13. März 2007 zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992.

Gefördert werden

  • Wertstoffzentrum (WSZ) Neubau
  • Abfallsammelzenturm (ASZ) Umbau zu WSZ
  • Grünschnittlagerplätze
  • Geschirrmobil

Mit dem NÖ Abfallwirtschaftsplan 2016-2020 wurde die Weiterentwicklung der NÖ Altstoffsammelzentren hin zu Wertstoffzentren beschlossen, um eine nachhaltige Ressourcenwirtschaft in NÖ inbesondere die Eingliederung von Wertstoffen in den Kreislauf voranzutreiben.

FörderwerberIn

  • Gemeinde
  • Gemeindeverband

als Betreiber des kommunalen Wertstoffzentrums

Förderhöhe

  • WSZ Neubau: bis max. € 170.000,- bei 100 Punkten abhängig von der Punktebewertung* und der angeschlossenen Einwohner
    € 7 pro EinwohnerIn, max. 10.000 EinwohnerInnen berücksichtigbar; Zuschlag für Kooperation 70.000,-
  • WSZ Umbau € 127.500,- bei 100 Punkten* (75 % der möglichen Förderung für Neubau)
  • Grünschnittlagerplätze 10 % der Investitionskosten, max. 35.000,-
  • Geschirrmobil 25% der Investitionskosten

* Hinweis: Bei den Vorhaben Neubau und Umbau erfolgt eine Punktebewertung: Je nach Punkte des Vorhabens (Punkte für Öffnungszeiten und für Anzahl der Sammelfraktionen) kommt es zu einem Abzug der maximal möglichen Förderhöhe. Bei der Punktebewertung gelten als Mindestkriterium bei den Öffnungszeiten 7 Minuten je angeschlossenem Einwohner und Jahr mit 1/3 der Öffnungszeiten außerhalb der Hauptarbeitszeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr) sowie die Sammlung von 10 Fraktionen (Sperrmüll, Holzl, Eisen, Altspeisefette über NÖLI, Elektrogeräte und Batterien, Problemstoffe, Grünschnitt, Strauchschnitt, Karton, Baurestmassen). Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, erfolgt die Bewertung mit 0 Punkten. Die maximal erreichbare Punktezahl ist 100.

Kooperationen von mehreren Gemeinden wirken sich positiv auf die Förderhöhe aus. Der Kooperationsanteil an der maximalen Förderhöhe beträgt 30.000 Euro.

Förderdetails

  • Das Projekt muss im jeweiligen aktuellen Verbandskonzept dargestellt sein.
  • Es besteht die Verpflichtung, Tafeln mit Hinweis auf Wertstoffzentrum sowie die erhaltene Landesförderung anzubringen. Die Tafeln werden zur Verfügung gestellt.
  • Bei der Planung von Wertstoffzentren ist nach den Grundsätzen und Vorgaben der Leitlinie für die Förderung von öffentlichen Wertstoffzentren (WSZ) vorzugehen. In der Leitlinie finden sich auch die nötigen Informationen zur Identifizierug von Standorten mit geeigneter Lagequalität, zur Aktualisierung des Verbandskonzeptes, zur legal-compliance und zum richtigen Umgang mit den Sammelfraktionen, zum Platzbedarf usw. Auch die detaillierten Förderbedingungen (Punktebewertung usw.) sind dort beschrieben.
  • Vor Beginn der Umsetzung ist bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft ein formloses, schriftliches Ansuchen zu stellen.
  • Das Verbandskonzept muss u.a. als Unterlage zur Einreichung übermittelt werden.

Weitere Informationen

Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der NÖ Abfallwirtschaftsförderung, die CAF-Zertifierung (max. € 4.000,- bzw. 25 %) und die Förderung für Grünschnittlagerplätze (max. € 30.000,- bzw. 10 %) sowie Aktionen finden Sie hier.

Die Online-Börse 'So gut wie Neu' zum Tauschen, Verkaufen oder Verschenken von Gütern steht gratis zur Verfügung und wurde entsprechend dem Ziel des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes zur Abfallvermeidung und –verwertung programmiert. Jeder kann einfach über diese Plattform Dinge anbieten. Da sich auch Betriebe mit Reparaturservice eintragen lassen können, werden so auch Reparaturen ermöglicht.

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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