Umwelt-Gemeinde-Service

Abfall­­vermeidung

Förderung innovativer Abfallvermeidung

Die Förderung beruht auf dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) § 29 (4), Ziffer 4 demnach zumindest 0,5% der jährlich für die Entpflichtung eingenommenen Entgelte durch die SVS - der Österreichischen Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen - zur Verfügung gestellt wird. Die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS GmbH) übernimmt als eine Tochtergesellschaft des Umweltbundesamtes  u.a. Aufgaben der SVS.

Gefördert werden

Projekte zur nachhaltigen, quantitativen oder qualitativen Abfallvermeidung um Umweltbelastungen zu verringern und um das Abfallaufkommen vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln sowie angewandte Forschung dafür.

Die förderbaren Maßnahmen umfassen insbesondere:

  • Vermeidung von Stoffen, die sich negativ auf die Abfallqualität eines Produktes oder allfälliger Nebenprodukte auswirken
  • Reduktion von Produktions- oder Verpackungsabfällen, wie insbesondere die Einführung von Mehrwegverpackungen
  • Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung
  • Abfallvermeidung durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen, Aufbau von Netzwerken zur Abfallvermeidung
  • Verlängerung der Produktlebensdauer über beispielsweise Qualitätssteigerungen, Reparaturfähigkeit
  • Reduktion von Abfällen und Umweltbelastungen während der Produktnutzung
  • Ersatz von Produkten durch Dienstleistungen

Die jeweiligen thematischen Schwerpunkte pro Einreichperiode - meist zwei pro Kalenderjahr - werden zu Jahresbeginn online veröffentlicht.

Zur Anregung der Ideenfindung gibt es eine Übersicht zu den laufenden Projekten und zu weiteren abgeschlossenen Projektbeispielen.

förderfähige Kosten

  • Sach- und Materialkosten sowie Investitionen die zur Projekterfüllung erforderlich sind (Diensleistungen, Versuche, Infrastruktur, Montage, Soft- und Hardware, Gebäude- und Ausrüstungsgüter etc.
  • Personalaufwand und Reisekosten inkl. Overhead
  • immaterielle Leistungen (Beratung, Planung, Studien, Versuche, Schulung,...)

FörderwerberIn

  • Gemeinde als kommunale Dienststelle bzw. kommunaler Betrieb
  • Verein, Forschungseinrichtung, Bildungs- und Gesundheitseinrichtung, NGO/NPO, Unternehmen

Förderhöhe

Je FörderwerberIn unterschiedliche maximale Förderquoten von 30 - 100 %

  • Max. 70 % für kommunale Dienststellen und kommunale Betriebe
  • Eine Jury legt pro Projekt die Förderquote fest

Es werden 3 Projektarten unterschieden: Kleinprojekte, Großprojekte sowie reine Sachkostenprojekte mit den jeweils definierten maximalen Laufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren sowie minimalen und maximalen Fördersummen.

  •  je nach Projektart minimal 1.000 Euro bis maximal 120.000 Euro pro Jahr

Förderdetails

  • Pro Einreichung muss zumindest ein thematischer Hauptschwerpunkt und ein thematischer Nebenschwerpunkt aus der aktuellen Einreichperiode im Projekt behandelt werden.
  • Die entwickelnden bzw. umzusetzenden Maßnahmen dürfen keine negativen Auswirkungen wie Verschlechterung Arbeitsumwelt, Verlagerung von Umwelteffekten, höhere Umweltauswirkungen in der Abfallbehandlung, größeres Abfallaufkommen in der Produktion, entlang des gesamten Produktlebenszyklus verursachen.
  • Nicht gefördert wird u.a. Anti-Littering Projekte, stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen (Upcycling, Kompostierung etc.), Umstellung und Forcierung Abfalltrennung, Wiederverwendung Elektro-/Elektronik Altgeräte, Sammelinseln, behördlich der gesetzlich vorgesehene Maßnahmen, Workshopreihen - außer sie werden nach Projektende weitergeführt, Grundlagenforschung
  • Wurde die Umsetzung des zu fördernden Projekts schon gestartet bzw. das Projekt schon abgeschlossen, kann nur um Förderung für jene Leistungen angesucht werden, die innerhalb von zwölf Monaten vor Ende der Einreichfrist erbracht wurden und eindeutig dem zu fördernden Projekt zuordenbar sind.
  • Die Förderentscheidung fällt eine Jury - Auswahlkriterien siehe Kapitel 3.6 des Förderprogramms
    Für Kleinprojekte und Sachkostenprojekte kann die Jury einen Kriterienkatalog erstellen und somit kann die Beurteilung der Förderansuchen direkt durch die VKS erfolgen.
  • Verwendung zur Abdeckung der Kofinanzierung von Projekten aus anderen Förderschienen möglich

Einreichung

  • Vor Umsetzung sowie kurze Zeit nach Umsetzung möglich.
  • Innerhalb der „calls“/Einreichperiode. Pro Kalenderjahr gibt es etwa 2-3 solcher Ausschreibungen. 
  • Mit den auf der Förderwebsite zur Verfügung gestellten Einreichunterlagen und Beilagen als e-mail an die Förderstelle
  • Die Juryentscheidung wird etwa 2 Monate nach Ende der Einreichperiode übermittelt

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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